Reha-Kosten

Zuletzt aktualisiert: 09.12.2024 | Lesedauer: ca. 8 Min.

Eine medizinische Rehabilitation ist eine wichtige Hilfe, um in den Alltag zurückzufinden oder an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Sie ist mit sehr hohen Kosten verbunden, die in der Regel von verschiedenen Kostenträgern übernommen werden. In bestimmten Fällen muss man die Kosten als Selbstzahler tragen oder Zuzahlungen leisten. Deshalb ist es wichtig, vor einer Reha zu überprüfen, welchen Anspruch auf Erstattung der Reha-Kosten man geltend machen kann.

Nach einer stationären Behandlung im Krankenhaus findet bei schwereren Erkrankungen eine Anschlussheilbehandlung bzw. eine Anschlussrehabilitation statt. Dabei handelt es sich um eine Reha, die bereits vor- oder während der stationären Krankenhausbehandlung organisiert wird und sich von anderen Reha-Angeboten dadurch unterscheidet, dass Sie auf einen Reha-Platz nicht lange warten müssen. Meistens startet diese innerhalb von 14 Tagen. 

Außerhalb dieses Zeitraums muss eine Reha selbständig beantragt werden, und es kann dann länger dauern, ehe Sie einen Platz für eine ambulante oder stationäre Reha erhalten. In beiden Fällen sind die Leistungen, die Kosten und die Dauer zu prüfen.

Wer kommt für die Kosten einer Reha auf? – Rentenversicherung oder Krankenversicherung?

Damit Sie die Grenzen und Möglichkeiten einer Reha besser einschätzen können, sollten Sie zunächst prüfen, wer für Ihre Reha die Kosten trägt. Meistens übernehmen die Renten- oder die Krankenversicherungen die Kosten. In bestimmten Fällen sind aber auch andere Träger verantwortlich. 

Stellen Sie den Reha-Antrag zunächst an Ihre Krankenversicherung. Dort wird der Antrag geprüft und dann an die zuständige Stelle weitergeleitet. Deshalb wundern Sie sich nicht, wenn Sie auf einmal mit Ihrer Rentenversicherung in Kontakt treten müssen. Das Verfahren kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Stellen Sie Ihren Reha-Antrag daher frühzeitig. Wenn Sie Hilfe beim Reha-Antrag brauchen, hilft Ihnen der Sozialdienst schon während Ihres Krankenhausaufenthalts.

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Egal, ob Sie den Rehaantrag an Kranken- oder Rentenversicherung schicken - er wird immer an die verantwortliche Stelle weitergeleitet.

Alle Kostenträger im Überblick:
Wir haben in Deutschland einen Mix von Zuständigkeiten, wenn es um die Kosten und die Bewilligung von Rehabilitationsleistungen geht. 

  • Gesetzliche Krankenversicherung (trägt die Kosten für die medizinische Rehabilitation, sofern Sie nicht im Erwerbsleben stehen)
  • Gesetzliche Rentenversicherung (in den allermeisten Fällen zuständig für die medizinische und berufliche Rehabilitation während der Erwerbstätigkeit und unabhängig davon i.d.R. beim Vorliegen einer onkologischen Erkrankung)
  • Gesetzliche Unfallversicherung (zuständig bei Berufs- und Arbeitsunfällen sowie für Schüler und Studenten)
  • Bundesagentur für Arbeit (Kostenträger für berufliche Rehabilitation, sofern kein anderer Träger vorhanden ist)
  • Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge (bezahlt die Reha für Verletzte aus Bundeswehreinsätzen und Zivildiensten)
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe (für Jugendliche und Studenten bis 27 Jahren mit psychischer Erkrankung)
  • Träger der (öffentlichen) Sozialhilfe (wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist und für Menschen mit Behinderung)
Gesundheitskarte mit Euromünzen und Eurogeldscheinen.

Wie hoch sind die Kosten für eine Reha?

Die Kosten für eine Rehabilitationsmaßnahme unterscheiden sich von Fachgebiet zu Fachgebiet. Die gesetzlichen Krankenkassen und auch die Rentenversicherungsträger erstatten die Kosten gegenüber der Rehabilitationsklinik auf der Basis von Tagessätzen. Diese beinhalten die Unterbringung und Verpflegung, die ärztlichen- und pflegerischen Leistungen, sämtliche therapeutischen Leistungen sowie Medikamente, die mit der Zuweisungsdiagnose zur Rehabilitation in unmittelbarem Zusammenhang stehen. 

Wenn Sie als Selbstzahler oder als Privatpatient eine Rehabilitationsmaßnahme in einer Klinik durchführen möchten, so werden in der Regel Unterbringung, Verpflegung und pflegerische Leistungen in einer Tagespauschale abgebildet. Therapeutische Leistungen, Labor und ggfs. chefärztliche Leistungen werden gesondert abgerechnet. 

Wenn Sie hinsichtlich der Reha-Kosten einen Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung haben, so können Sie diese Rechnungen dort einreichen.

Eigene Zuzahlung bei einer Reha

In der Regel müssen Sie eine Zuzahlung zu den Reha-Kosten leisten, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Pro Reha-Tag sind 10 Euro zu zahlen. Diese können aber mit vorherigen Zuzahlungen für medizinische Behandlungen verrechnet werden. Ausnahmen und Obergrenzen hängen vom jeweiligen Träger ab.

Die Zuzahlungsgrenze bei den Rentenversicherungen sind 42 Tage. Bei einer Anschlussheilbehandlung über die Rentenversicherungen liegt die Grenze bei 14 Tagen. Auf Antrag ist eine Befreiung von der Zuzahlungsverpflichtung möglich, sofern damit unzumutbare Forderungen erhoben werden.

Bei Krankenkassen gibt es keine zeitliche Obergrenze, es sei denn, die ambulante Reha dauert länger als 42 Tage oder die stationäre Reha dauert länger als sechs Wochen. Bei der Anschlussheilbehandlung mit den gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger werden meistens 28 Tage angerechnet.

Ist der Kostenträger der Reha eine Unfallversicherung, entfällt die Zuzahlung – ebenso, wenn Sie eine Reha für Ihre minderjährigen Kinder beantragen.

Welche Leistungen sind in einer Reha enthalten?

Zu den Standardleistungen gehört die medizinische Betreuung, Unterkunft und Verpflegung während eines (zumeist) dreiwöchigen Aufenthalts in einer Reha-Einrichtung.

Bei den Leistungen ist nicht entscheidend, ob Sie eine ambulante oder stationäre Reha anstreben bzw. erhalten, sondern welches Krankheitsbild besteht und therapiert werden soll. Die Leistungen sind also nicht frei wählbar, sondern abhängig von den medizinischen Befunden und Prognosen.

Der Anspruch ergibt sich aus der medizinischen Notwendigkeit sowie aus der Rehabilitationsfähigkeit in Kombination mit einer positiven Rehabilitationsprognose. Zudem sind die persönlichen und versicherungsrechtlichen Bedingungen der Rentenversicherungen und Krankenversicherungen zu beachten.

Obgleich Ihre Wünsche bei der Auswahl der Therapien eine wichtige Rolle spielen sollten, müssen die Rehabilitationskliniken mehr und mehr darauf achten, welche Mengen und Häufigkeiten an Therapien von den Kostenträgern zur Erfüllung der Qualitätskriterien erwartet werden. Therapeutische Maßnahmen, deren Wirksamkeit nicht- oder nur unzureichend belegt ist, haben es inzwischen schwer, Eingang in die Therapiepläne zu finden.

Der Antrag

Der Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung wird von den Sozialdiensten oder dem Entlassmanagement der Kliniken übernommen. Alle anderen Reha-Formen sind selbständig zu beantragen. Hierfür bieten die Träger Formulare an, die Sie im Internet downloaden können. 

Sie können auch mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin einen Antrag auf Rehabilitation stellen. Das hat den Vorteil, dass medizinisch notwendige Fakten sofort eingetragen werden können. Auch ein evtl. bei Ihrer Arbeitsstelle vorhandener Betriebsarzt kann Ihnen behilflich sein, eine Rehabilitationsmaßnahme zu beantragen.

Neben dem Antrag auf Rehabilitation sind ein Selbstauskunftsbogen und ärztliche Befunde beizulegen, aus denen der Rehabilitationsbedarf erkennbar ist. Den fertigen Antrag senden Sie an den zuständigen Träger; im Zweifelsfall aber immer an Ihre Kranken- oder Rentenversicherung.

Reha-Maßnahmen für Selbstzahler

Sie können jederzeit Reha-Maßnahmen nutzen, wenn Sie diese selbständig bezahlen. Hierbei ist zwischen drei Formen zu unterscheiden:

  • Selbstzahler: Sie buchen selber die Unterkunft in einer Reha-Klinik und kombinieren auch selbstständig die therapeutischen Leistungen. Häufig gibt es in den Einrichtungen Pauschalangebote.
  • Beihilfeberechtigter Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst: Eine amtsärztliche Untersuchung ermöglicht den Aufenthalt gemäß den Beihilfevorschriften.
  • Privatversicherter Selbstzahler mit Anspruch auf Kostenerstattung: Im Einzelfall ist zu klären, ob und inwieweit eine private Krankenversicherung die Kosten für die Leistungen der Reha erstattet.

Die Kosten für eine Reha variieren je nach medizinischen Erfordernissen oder den Pauschalpaketen für Selbstzahler pro Tag zwischen 150 und 500 Euro – dies ist aber nur ein grober Richtwert. Entscheidend sind immer die Fachabteilung und der Grad der Betroffenheit im Einzelfall, weshalb es wichtig ist, sich vorab ärztlichen Rat zu suchen, oder sich direkt bei einer Rehaklinik aus dem REHAPORTAL zu erkundigen.

Fazit

Das System der Rehabilitation in Deutschland ist einzigartig auf der ganzen Welt. Nirgendwo sonst werden die Menschen von Kindesbeinen an bis ins hohe Alter derart professionell rehabilitiert. Mögen die verschiedenen Kostenträger und deren Anforderungen auf den ersten Blick verwirrend erscheinen, so sind die Zuständigkeiten doch sehr nachvollziehbar. 

Auch wenn die Kostenträger unterschiedliche Ziele mit den Maßnahmen zur Rehabilitation verfolgen (müssen): eines ist allen gemeinsam, denn es gilt, die Teilhabe des Menschen zu fördern oder diese Teilhabefähigkeit wiederherzustellen – sei es beruflich, gesellschaftlich oder privat. Wir können stolz auf dieses System sein.

Häufige Fragen zu den Reha-Kosten

Wer übernimmt die Reha Kosten?

Das hängt ganz davon ab, in welcher Lebenssituation Sie sich befinden: in der Regel ist die gesetzliche Krankenkasse der erste Ansprechpartner. Sind Sie erwerbstätig oder liegt eine onkologische Erkrankung vor, liegt die Kostenträgerschaft bei der Rentenversicherung. War die Ursache ein Arbeits- oder Berufsunfall? Dann tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Sind Sie privat krankenversichert, dann sollten Sie unbedingt vorher klären, ob die Reha-Kosten bei der privaten Krankenkasse auch wirklich mitversichert sind.

Was kostet eine dreiwöchige Reha privat?

Möchten Sie eine dreiwöchige Reha privat durchführen, so sollten Sie mit Kosten von 3.000 bis 4.000 € rechnen.

Wieviel kostet eine stationäre Reha?

Die Kosten für eine Rehabilitationsmaßnahme über 3 Wochen (z.B. in der Orthopädie oder der Kardiologie) belaufen sich auf 3.000 bis 4.000 €. Eine psychosomatische Reha dauert in der Regel 5 Wochen und kostet daher eher 7.000 €. Bei einer neurologischen Rehabilitation kommt es sehr stark darauf an, in welche Phase der Rehabilitation man eintritt. Faustregel: je akuter das Geschehen (z.B. nach einem Schlaganfall), desto höher sind die Kosten für die Rehabilitation.

Welche Kosten entstehen, wenn ich die Reha abbreche?

Hier ist die gelebte Praxis: „wer seine Reha-Maßnahme eigenmächtig abbricht, indem er abreist oder einfach wegbleibt, hat keine Folgekosten zu befürchten. Das gilt auch, wenn die Reha-Einrichtung, beispielsweise aus disziplinarischen Gründen oder wegen mangelnder Mitwirkung, eine:n Patient:in nach Hause schickt. Bereits entstandene Kosten werden ebenfalls nicht eingefordert.“ (Quelle: Sozialverband Deutschland VdK) 
Gleichwohl weist die Deutsche Rentenversicherung darauf hin, dass sich im Falle eines vorzeitigen Abbruchs der Reha-Maßnahme negative Auswirkungen auf die berufliche Wiedereingliederung oder eine Erwerbsminderungsrente ergeben können.

Was zahlt man für den Ehepartner in der Reha?

Die Kosten für eine Begleitperson hängen ganz maßgeblich davon ab, ob diese nur die Unterbringung und Verpflegung in Anspruch nimmt oder auch therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Viele Kliniken halten dafür unterschiedliche Pauschalangebote vor – sei es nur für ein Wochenende oder für den gesamten Aufenthalt. In jedem Fall sollten Sie sich vorab über Begleitpersonen- Angebote und deren Kosten informieren und wenn Ihre Begleitung auch therapeutische Angebote nutzen möchte: unbedingt vorher anmelden und Termine vereinbaren. Es wäre doch schade, wenn wegen Kurzfristigkeit bei der Reservierung keine Therapiewünsche erfüllt werden können. Alternativ zu den Selbstzahlerangeboten gibt es für eine Begleitperson auch die Möglichkeit, eine ambulante Badekur durchzuführen.

Was kostet die Reha pro Tag?

Die Tages -Kosten für eine Rehabilitationsmaßnahme (z.B. in der Orthopädie oder der Kardiologie) belaufen sich auf 150 bis 200 €. Eine psychosomatische Reha kostet in der Regel mehr (ca. 250 € pro Tag). Bei einer neurologischen Rehabilitation kommt es sehr stark darauf an, in welche Phase der Rehabilitation man eintritt. Faustregel: je akuter das Geschehen (z.B. nach einem Schlaganfall), desto höher sind die Kosten für die Rehabilitation.

Welche Reha wird von der Krankenkasse bezahlt?

Als Faustregel gilt hier: die Krankenkasse trägt die Kosten für alle Rehabilitationsmaßnahmen bei Versicherten, bei denen keine Erwerbstätigkeit vorliegt. Dies umfasst Kinder und Jugendliche und Rentnerinnen und Rentner. Eine Ausnahme bilden onkologische Erkrankungen im Erwachsenenalter– hier werden die Reha-Kosten immer von den gesetzlichen Rentenversicherungen übernommen.

Ist Übergangsgeld höher als Krankengeld?

In der Regel ist die Höhe des Übergangsgeldes geringer als das Krankengeld. Beim Krankengeld erhält man 70% des Bruttolohnes. Das Übergangsgeld beträgt 68% bzw. 75% des Bruttolohnes, jedoch nicht im Verhältnis zum vollen vorherigen Einkommen.

Bekomme ich während einer Reha weiter mein Gehalt gezahlt?

Wer die Reha ohne vorherige AU antritt, bekommt sein ganz normales Gehalt weitergezahlt. Ist durch vorherige Arbeitsunfähigkeit der Zeitraum der gesetzlichen Lohnfortzahlung bereits überschritten, so bezieht man, wenn die Reha-Maßnahme zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt wird, Krankengeld. Liegt eine längere Arbeitsunfähigkeit vor und die Kostenträgerschaft bei der Deutschen Rentenversicherung, so zahlt diese eine dem Krankengeld ähnliche Leistung, das sogenannte „Übergangsgeld.“