Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen können viele Lebensbereiche betreffen und auch den weiteren Lebensweg erschweren. Sowohl das soziale Umfeld als auch Schule und Ausbildung leiden häufig unter den Folgen einer schweren Erkrankung. Es ist deshalb besonders wichtig, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Reha die Möglichkeit erhalten, ihre Leistungsfähigkeit wiederherzustellen und einen guten Umgang mit der Erkrankung zu erlernen. Zahlreiche Rehakliniken widmen sich ausschließlich der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Bei welchen Krankheiten eine Reha sinnvoll sein kann, wie die Reha ablaufen kann und was bei der Antragstellung beachtet werden muss, wird in diesem Text behandelt.
Bei häufig wiederkehrenden oder ernsten Erkrankungen ihres Kindes sollten Sie nicht zögern, Ihre Haus- oder Kinderärzt:in auf eine Rehabilitationsmaßnahme anzusprechen. Das ärztliche Personal wird alle nötigen Schritte einleiten, damit Ihr Kind langfristig gesünder wird und bleibt. Ein stationärer Aufenthalt in einer Rehaklinik kann besonders dann von Vorteil sein, wenn ambulante Therapien nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben und es dem Kind schwerfällt, neue Gewohnheiten anzunehmen. Ein Ortswechsel und der Austausch mit Gleichgesinnten und Leidensgenossen kann hilfreich sein.
In der Regel richtet sich die Kinder- und Jugend-Reha an Personen zwischen 0 und 18 Jahren. In Ausnahmefällen können aber auch Personen bis zum Alter von 27 Jahren eine Kinder- und Jugend-Reha antreten. Ausnahmefälle sind:
Eine Begleitperson wird von den Rehakliniken und dem Kostenträger immer dann bewilligt, wenn die Begleitung für die Durchführung oder den Erfolg der Rehabilitation notwendig ist. Bei Kindern bis zum 12. Geburtstag ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Begleitung notwendig ist, da ihnen ansonsten die Eingewöhnung in der fremden Umgebung deutlich erschwert wird und die Eltern außerdem einen großen Anteil am Transfer des Erlernten nach der Entlassung aus der Rehaklinik haben. Ab dem 12. Geburtstag muss die Begleitung durch eine ärztliche Begründung beantragt werden. Es muss nicht zwangsläufig ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Kind und der Begleitperson bestehen. Außerdem ist es möglich, dass während des Rehaaufenthaltes ein Wechsel der Begleitperson stattfindet, sodass beispielsweise zwei Wochen das eine Elternteil und zwei Wochen das andere Elternteil das Kind begleiten kann.
Es gibt aktuell leider keinen Rechtsanspruch auf eine Freistellung von Arbeitnehmern, um Kinder während einer Reha zu begleiten. Sehr viele Unternehmen ermöglichen dies der Begleitperson aber trotzdem durch eine Freistellung. Wenn es sich um eine unbezahlte Freistellung handelt, kann die Begleitperson einen Antrag auf Verdienstausfall bei der Deutschen Rentenversicherung mit dem Formular G0561-00 - Antrag auf Erstattung des entstandenen Verdienstausfalls oder Einkommensausfalls oder der jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherung stellen.
Gibt es weitere Geschwisterkinder unter 12 Jahren, die wegen der Abwesenheit der Begleitperson zu Hause nicht versorgt werden können, besteht die Möglichkeit, diese mit in der Rehaklinik aufzunehmen.
Damit sich ein nachhaltiger Behandlungserfolg einstellen kann, dauert eine Kinder- und Jugend-Reha mindestens vier Wochen. Der Aufenthalt findet losgelöst von der gewohnten Umgebung in einer spezialisierten Rehaklinik für Kindern und Jugendlichen statt. Abhängig von der Schwere der Erkrankung und dem gesamten Gesundheitszustand wird die tatsächliche Aufenthaltsdauer gemeinsam mit den Eltern und Therapeut:innen festgelegt. Es ist außerdem möglich, die Reha bei Bedarf zu verlängern.
Folgende Tabelle der Deutschen Rentenversicherung Bund bietet Ihnen einen Überblick über die Richtwerte der Verweildauer in Tagen einer Kinder- und Jugendreha:
Fachabteilung | Verweildauer mit Begleitung | Verweildauer Kind / Jugendliche:r allein |
---|---|---|
Kinder- und Jugendreha Allgemein | 30 Tage | 33 Tage |
Endokrinologie | 30 Tage | 33 Tage |
Psychosomatik | 33 Tage | 44 Tage |
Lungen- und Bronchialheilkunde |
30 Tage | 33 Tage |
Sprach- und Sprechstörungen |
30 Tage | 33 Tage |
Kinderneurologie | 33 Tage | 40 Tage |
Abhängigkeitserkrankungen | - | 240 Tage |
Psychiatrische Jugendrehabilitation (PJR) |
- | 33 Tage |
Besonders der Austausch mit gleichaltrigen Leidensgenossen hilft vielen Kindern und Jugendlichen, mit Krankheiten besser umgehen zu können und trägt zur Genesung bei. Die jungen Patientinnen und Patienten wohnen daher meistens in Gruppen mit Kindern ähnlichen Alters oder mit vergleichbaren Erkrankungen. Kinder, die begleitet werden, wohnen für die Zeit der Reha meistens mit der Begleitperson zusammen.
Kern des Aufenthaltes in der Rehaklinik ist ein individuell abgestimmter und auf die Kinder und Jugendlichen zugeschnittener Therapieplan. Dieser wird am Anfang des Rehaaufenthaltes erarbeitet und orientiert sich an den gemeinsam besprochenen Therapiezielen. Im Laufe der Reha wird der Plan regelmäßig überprüft und an die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen angepasst.
Zu den medizinisch-therapeutischen Angeboten während einer Reha gehören
Damit die Kinder und Jugendlichen den Anschluss in der Schule nicht verlieren, findet in allen Kinder- und Jugend-Rehakliniken Schulunterricht statt. In der Regel besteht ein enger Austausch mit der Heimatschule des Kindes, sodass die Lehrer:innen in der Rehaklinik sich an dem Lernstoff dieser orientieren können. Die Schule liefert dafür idealerweise Arbeitsblätter und Materialien. Ältere Jugendliche erhalten bei Bedarf zusätzlich zum Schulunterricht Berufsberatung und Bewerbungstraining, um auch mit der Erkrankung neue Perspektiven zu eröffnen.
Für die Zahlung der Kosten für eine Kinder- und Jugendreha sind sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch die gesetzliche Krankenversicherung zuständig. Anders als bei der Reha von Erwachsenen entscheidet nicht die Erkrankung, welcher Kostenträger zuständig ist. Wird also der Antrag auf eine Reha für Kinder und Jugendliche bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt, übernimmt diese bei Genehmigung die Kosten. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten, wenn dort der Antrag gestellt wird.
Anders als bei der Reha für Erwachsene müssen keine Zuzahlungen geleistet werden. Auch die Reisekosten sowie die Nebenkosten für eine Begleitperson gehören zu den Leistungen. Details sind bei dem jeweiligen Kostenträger zu erfragen.
Wenn ein Geschwisterkind mit zur Reha genommen werden muss oder Kosten für eine anderweitige Betreuung anfallen, muss dies vorab beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung stellt dazu das Dokument G0581-00 - Antrag auf Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten bereit. Das notwendige Formular bei einer Beantragung der Kinder-Reha über eine gesetzliche Krankenkasse ist dort zu erfragen.
Für die Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme sind die ersten Ansprechpartner:innen immer die Hausärzte. Reha-Empfehlungen werden außerdem von Kinder- und Jugendärzt:innen sowie Kinder- und Jugendpsychiater:innen ausgesprochen. Die Haus- oder Kinderärzt:innen führen alle notwendigen Untersuchungen durch.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haben die Wahl, den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung oder den gesetzlichen Krankenkassen zu stellen.
Antrag über die Deutsche Rentenversicherung
Information für Ärzt:innen: Zur Vergütung des Befundberichts steht das Formular G0600-00 - Honorarabrechnung zum ärztlichen Befundbericht zur Verfügung.
Antrag über die gesetzliche Krankenkasse
Die behandelnde Ärzt:innen füllen im Muster 61: Verordnung von medizinischer Rehabilitation die Teile B bis E aus. Die letzte Seite des Dokuments ist von der Ärztin/dem Arzt sowie einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Auch psychologische Psychotherapeut:innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen (Vertragspsychotherapeuten) dürfen eine Reha verordnen.
Information für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen: Die Verordnung der Reha unter Nutzung des Musters 61 wird nach EBM 01611 vergütet.
Reha für Kinder und Jugendliche abgelehnt?
Wenn der Kostenträger die Kinder- und Jugendreha nicht genehmigt, können Sie dagegen innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. In diesem Widerspruch muss begründet sein, warum die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Kostenträgers angezweifelt wird.
Rehaklinik auswählen
Mit der Bewilligung des Antrags empfiehlt Ihnen der Kostenträger eine Rehaklinik. Dabei wird die Krankheit des Kindes (Spezialisierung) und die Wartezeit bis zum Rehabeginn berücksichtigt. Sie können aber auch bereits bei Beantragung der Reha eine Wunschklinik benennen. Ebenfalls ist es möglich, die bereits zugewiesene Rehaklinik ändern zu lassen - nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht .
Folgende Tabelle der Deutschen Rentenversicherung Bund bietet Ihnen einen Überblick über die Richtwerte der Bewilligungsdauer in Wochen eines Antrages für eine Kinder- und Jugendreha:
Fachabteilung | Verweildauer mit Begleitung | Verweildauer Kind / Jugendliche:r allein |
---|---|---|
Kinder- und Jugendreha Allgemein | 4 Wochen | 4 Wochen |
Endokrinologie | 4 Wochen | 4 Wochen |
Psychosomatik | 4 Wochen | 6 Wochen |
Lungen- und Bronchialheilkunde |
4 Wochen | 4 Wochen |
Sprach- und Sprechstörungen |
4 Wochen | 4 Wochen |
Kinderneurologie | 4 Wochen | 6 Wochen |
Abhängigkeitserkrankungen | - | individuell |
Psychiatrische Jugendrehabilitation (PJR) |
- | individuell |
Bei einer Reha für Kinder und Jugendliche steht die medizinische Therapie der Heranwachsenden im Mittelpunkt. Eltern können ihre Kinder ggf. in die Reha begleiten, sind aber selbst keine Patient:innen.
Im Vergleich dazu geht es bei Mutter/Vater-Kind-Kuren sowohl um die Gesundheit der Eltern als auch der Kinder.
Benötigt ausschließlich ein Elternteil eine Rehabilitation, ist es unter Umständen möglich, eine Reha mit Kind als Begleitung wahrzunehmen.
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