Unter dem Begriff Rheuma werden mehr als 100 verschiedene Erkrankungen zusammengefasst – von Arthrose über Gicht und Lupus bis hin zur Fibromyalgie . Wer von Rheuma spricht, meint jedoch in der Regel die rheumatoide Arthritis, von der etwa ein Prozent der Weltbevölkerung betroffen ist. Die chronische Gelenkentzündung ist sehr schmerzhaft und kann den Alltag stark beeinträchtigen. Umso wichtiger ist es daher, schnell eine geeignete Behandlung einzuleiten und gegebenenfalls eine Reha in Betracht zu ziehen.
Unter dem Begriff Rheuma ist im Weiteren das entzündliche Gelenkrheuma, die rheumatoide Arthritis, gemeint. Vieles davon trifft auch auf die Arthritis mit Schuppenflechte (Psoriasis) zu.
Warum Rheuma überhaupt entsteht, ist wissenschaftlich noch nicht gänzlich geklärt. Forscher gehen jedoch davon aus, dass Autoimmunprozesse eine große Rolle spielen. Bei Rheumakranken ist das Immunsystem fehlgeleitet, das heißt: Körpereigene Substanzen werden als fremd eingestuft und bekämpft. Immunzellen wandern in die Gelenke und produzieren entzündungsfördernde Stoffe – mit der Folge, dass die Gelenkinnenhaut zu wuchern beginnt. Bleibt die Erkrankung unbehandelt, kommt es im Laufe der Jahre zur vollständigen Zerstörung der Bänder, Knorpel und Knochen des jeweiligen Gelenks.
Neben Autoimmunprozessen kann auch eine erbliche Veranlagung zur Entstehung von Rheuma beitragen. Gleiches gilt für schädliche Umwelteinflüsse wie Rauchen oder Alkoholkonsum. Vermutlich müssen jedoch mehrere Faktoren zusammenspielen, damit Rheuma ausgelöst wird.
Vor allem zu Beginn der Erkrankung ist Rheuma auch für einen Mediziner nur schwer erkennbar. Die Patienten klagen meist über allgemeine Symptome wie Müdigkeit, Appetitlosigkeit oder leichtes Fieber. Erst später kommt es zu stark geschwollenen Gelenken und einer unangenehmen Gelenksteifigkeit, die vor allem in den Morgenstunden auftritt.
Rheuma kann sowohl in den „harten“ Körperstrukturen (Gelenke, Knochen, Knorpel) wie in den „weichen“ Strukturen (Bänder, Sehnen, Muskeln) auftreten, und auch die Organe können in Mitleidenschaft gezogen werden. In diesem Fall spricht der Arzt beispielsweise von rheumatischen Augenentzündungen, rheumatischen Entzündungen der Nieren oder auch von rheumatischen Herzmuskelentzündungen.
Die meisten Betroffenen leiden jedoch vornehmlich unter Schmerzen im Bewegungsapparat. Meist sind symmetrische Gelenke betroffen, also beispielsweise beide Schultern oder beide Knie. Die Schmerzen sind vor allem nachts, wenn der Körper zur Ruhe kommt, stark ausgeprägt. Mit fortschreitender Erkrankung kann es zusätzlich zu Gelenkverformungen und einer eingeschränkten Beweglichkeit kommen.
Die Diagnose Rheuma gilt als gesichert, wenn mindestens drei Gelenke (oft Hand- oder Fingergelenke) für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen entzündet sind, eine deutliche Morgensteifigkeit besteht und der sogenannte Rheumafaktor im Blut nachweisbar ist.
Nach heutigem Kenntnisstand ist Rheuma nicht heilbar, die Beschwerden lassen sich jedoch gut lindern und ein Fortschreiten der Erkrankung verhindern, um den Betroffenen ein weitgehend schmerzfreies Leben zu ermöglichen. An erster Stelle steht die Behandlung mit schmerzstillenden und entzündungshemmenden Medikamenten. Außerdem haben sich bei Rheuma folgende Therapien bewährt:
Im fortgeschrittenen Stadium – also dann, wenn die Gelenke nahezu zerstört sind – sollte der Gelenkersatz durch Prothesen in Betracht gezogen werden.
Eine Reha-Maßnahme kann Rheumapatienten dabei unterstützen, den (privaten und beruflichen) Alltag besser zu meistern. Der gesamte Bewegungsapparat wird durch therapeutische Maßnahmen (Sport, Physiotherapie) gestärkt, um Schmerzen zu lindern und die eigene Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit zu steigern. Bei schweren Formen oder nach einem rheumabedingten Krankenhausaufenthalt dient die Reha zur Wiedereingliederung in das soziale Leben. Auch zur Abwendung der Erwerbsfähigkeit oder zur Vermeidung einer Pflegebedürftigkeit ist eine Reha geeignet.
Eine Reha kommt nur dann in Betracht, wenn Rheuma sicher diagnostiziert wurde. Außerdem muss der Arzt seinem Patienten eine Einschränkung der körperlichen, sozialen oder beruflichen Fähigkeiten attestieren, die ihre Ursache in der rheumatischen Erkrankung hat. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass der Patient rehabilitationsfähig ist – er muss also körperlich und geistig in der Lage sein, an den verschiedenen Behandlungen teilzunehmen. Ist er hingegen in einem so schlechten körperlichen Zustand, dass Sport, Ergotherapie und Physiotherapie gar nicht möglich sind, sind zunächst andere Maßnahmen erforderlich, beispielsweise ambulante Krankengymnastik oder – in sehr schweren Fällen – ein Krankenhausaufenthalt.
Darüber hinaus muss eine Rehabilitation erfolgversprechend sein. Der behandelnde Arzt gibt zu diesem Zweck eine vorsichtige Prognose ab, indem er einschätzt, welche Erfolge zu erwarten sind, wenn die Reha-Maßnahmen tatsächlich greifen.
Nicht zuletzt gilt: Eine Reha bei Rheuma kommt nur dann infrage, wenn nicht bereits in den letzten vier Jahren eine Maßnahme wegen der gleichen Erkrankung stattgefunden hat. Von dieser Regel gibt es jedoch Ausnahmen – nämlich dann, wenn die Reha aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist.
Der Patient stellt den Antrag auf eine Reha selbst, er muss jedoch Bescheinigungen vom Arzt beilegen, die die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigen. Eventuell sind auch Bescheinigungen der Krankenkasse über Arbeitsausfallzeiten erforderlich.
In den meisten Fällen übernimmt die Krankenkasse oder die Rentenversicherung die Kosten für die Reha: Bei Arbeitnehmern, Erwerbsgeminderten und Arbeitslosen ist die Rentenversicherung zuständig, bei Rentnern und Familienversicherten (etwa bei Kindern) die Krankenkasse. Falls eine geeignete Einrichtung in der Nähe des Wohnortes gelegen ist, kann die Reha ganztägig ambulant durchgeführt werden. Der Patient verbringt in diesem Fall die Tage in einer Spezialeinrichtung in der Nähe seines Wohnortes, schläft jedoch zu Hause. Anderenfalls genehmigen die Krankenkassen und Rentenversicherungen eine stationäre Reha in einer Klinik. Eine stationäre Reha ist meist effektiver, da sich der Erkrankte hier über einen Zeitraum von mehreren Wochen voll und ganz auf die Genesung konzentrieren kann.
Eine rheumatologische Reha besteht aus verschiedenen Behandlungsbausteinen. An oberster Stelle steht die Wiederherstellung oder Verbesserung der Beweglichkeit und Funktionsfähigeit der Gelenke sowie die muskuläre Kräftigung und Stabilisierung, beispielsweise durch Physiotherapie, Ergotherapie oder Sporttherapie. Um Schmerzen zu lindern oder zu vermeiden, erlernen die Patienten zudem gelenkschonende Bewegungsabläufe, die ihnen den Alltag erleichtern. Auch die medikamentöse Einstellung und Überwachung der Medikation sowie die Einweisung in den Umgang mit möglichen Hilfsmitteln nehmen einen wichtigen Teil der Reha bei Rheuma ein. Sehr positiv werden auch Patientenschulungen zu den Themen Krankheitsbild, Therapiemöglichkeiten und Medikation, Ernährung, Bewegung, Alltags- und Schmerzbewältigung sowie Gelenkschutz aufgenommen. Dazu kommt bei Bedarf eine sozialmedizinische Beratung und Unterstützung, zum Beispiel zur beruflichen Wiedereingliederung, zu den Möglichkeiten von beruflichen Rehamaßnahmen oder zum Schwerbehinderungsrecht. Falls erforderlich, ist eine psychologische Beratung – etwa in Form einer Einzelbetreuung durch einen Therapeuten oder auch durch Gruppengespräche möglich. Schließlich soll auch die Entspannung nicht zu kurz kommen. Oft werden dazu Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation oder entspannende Therapien wie Massagen, Wärmebehandlungen oder ähnliches angeboten.
Rheuma ist eine Erkrankung, die die Betroffenen ein Leben lang begleitet. In einer Reha werden die Patienten nicht nur körperlich fit gemacht, sie erhalten auch wertvolle Tipps, mit deren Hilfe sie ihren Alltag besser und vor allem schmerzfreier meistern können.
Leiter Projektmanagement und Finanzen
DAS REHAPORTAL