Welche Behandlung benötigt ein Mensch in der Rehabilitation? Entscheidend ist nicht allein die medizinische Diagnose. Einschränkungen im Alltag und im Berufsleben, persönliche Ressourcen, das soziale Umfeld und die individuellen Teilhabeziele müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Zwei neue Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) konkretisieren diese Anforderungen nun für die muskuloskeletale und die kardiologische Rehabilitation.
Die Empfehlungen gelten seit dem 1. Juli 2026 und beziehen ambulante sowie stationäre Rehaangebote ein. Sie führen unterschiedliche trägerspezifische Vorgaben in einem gemeinsamen fachlichen Rahmen zusammen.
Beide Empfehlungen bauen auf dem bereits 2021 veröffentlichten Allgemeinen Teil zur ambulanten und stationären medizinischen Rehabilitation auf. Dieser formuliert übergreifende Grundsätze und Anforderungen an Rehabilitationseinrichtungen. Die neuen Dokumente übertragen diese auf die beiden Indikationsbereiche.
Beschrieben werden unter anderem:
Die Empfehlungen greifen damit den gesamten Rehabilitationsprozess auf. Therapieform, Intensität und einzelne Behandlungselemente sollen sich weiterhin am individuellen Bedarf der Rehabilitand orientieren.
Die neuen Rahmenempfehlungen zur muskuloskeletalen Rehabilitation gelten für die ambulante und stationäre orthopädisch-unfallchirurgische sowie rheumatologische Rehabilitation.
Das Spektrum umfasst beispielsweise Arthrosen und Gelenkersatz, Erkrankungen und Verletzungen der Wirbelsäule, chronische Rückenschmerzen , Osteoporose , Amputationen sowie entzündlich-rheumatische Erkrankungen.
Bei der Entscheidung über eine Rehabilitation soll nicht allein das Krankheitsbild betrachtet werden. Einbezogen werden auch die Auswirkungen auf Mobilität, Selbstversorgung, Haushaltsführung, Arbeit, soziale Beziehungen und Freizeit. Ebenso können Umwelt- und Lebensbedingungen die Rehabilitation fördern oder erschweren.
Die Rahmenempfehlungen zur kardiologischen Rehabilitation ersetzen die bisherige Fassung aus dem Jahr 2005. Während diese ausschließlich die ambulante kardiologische Rehabilitation behandelte, werden nun erstmals auch stationäre Einrichtungen und die Anschlussrehabilitation ausdrücklich berücksichtigt.
Die Empfehlungen beziehen sich auf die medizinische Rehabilitation nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen, beispielsweise nach einem Herzinfarkt oder einer Herzoperation. Im Mittelpunkt steht die sogenannte Phase II: die ambulante oder stationäre medizinische Rehabilitation nach der Akutbehandlung. Daran schließt sich die langfristige Nachsorge am Wohnort an.
Neben der körperlichen Stabilisierung werden auch psychische Belastungen, Risikofaktoren, Krankheitsbewältigung sowie die Rückkehr in Alltag und Beruf berücksichtigt.
Die Rahmenempfehlungen sind keine neue gesetzliche Regelung für Rehabilitationseinrichtungen. Sie bilden jedoch einen zwischen den Rehabilitationsträgern abgestimmten Steuerungs- und Bewertungsrahmen, den die beteiligten Träger in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen umsetzen wollen.
Für Kliniken dienen die Empfehlungen als fachliche Orientierung und als mögliche Grundlage für Zulassung, Vertragsgestaltung und Qualitätsbewertung. Ob sich daraus für eine einzelne Einrichtung konkreter Anpassungsbedarf ergibt, richtet sich daher nach den jeweils geltenden Verträgen und trägerspezifischen Anforderungen.
Eine allgemeine Umsetzungsfrist nennen die Empfehlungen nicht. Kliniken können die neuen Inhalte dennoch zum Anlass nehmen, ihre Rehabilitationskonzepte und Strukturvoraussetzungen mit dem aktualisierten Rahmen abzugleichen. Besonders relevant ist dies für stationäre kardiologische Einrichtungen, die von den indikationsspezifischen BAR-Rahmenempfehlungen erstmals ausdrücklich erfasst werden.