Qualitätssicherung in der Reha

Portrait von Alexander Mühlhause
Alexander Mühlhause (Autor:in)
M.A. Business - Health Management

Kaufmännischer Leiter und Leiter Produktentwicklung

DAS REHAPORTAL

Zuletzt aktualisiert: 18.09.2026 | Lesedauer: ca. 25 Min.

Die Qualität medizinischer Rehabilitation wird in Deutschland systematisch überprüft. Besonders die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verfügen dafür über umfangreiche Qualitätssicherungsverfahren. Welche Qualitätsaspekte untersucht werden, wie häufig dies geschieht und welches Verfahren für eine Fachabteilung gilt, hängt unter anderem vom Rehabilitationsträger, vom Fachgebiet und von der Aufenthaltsform, beispielsweise stationär oder ambulant, ab.

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die externe Qualitätssicherung in der medizinischen Rehabilitation. Er zeigt, wie Qualität gemessen wird, wie Rehakliniken ihre Ergebnisse erhalten, was bei Qualitätsauffälligkeiten passiert und welche zusätzlichen freiwilligen Qualitätsmaßnahmen möglich sind.

Qualitätssicherung in der Reha

Unter externer Qualitätssicherung werden systematische Verfahren verstanden, mit denen die Qualität von Reha-Leistungen erhoben, ausgewertet und mit anderen Einrichtungen verglichen wird.

Dabei wird nicht nur betrachtet, ob eine Rehaklinik bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Je nach Verfahren werden beispielsweise folgende Bereiche untersucht:

  • personelle und technische Ausstattung
  • Behandlungsabläufe
  • therapeutische Leistungen
  • Erfahrungen der Patient:innen
  • Behandlungsergebnisse

Eine Besonderheit der Rehabilitation ist die fachabteilungsbezogene Betrachtung. Eine Rehaklinik kann beispielsweise eine orthopädische, kardiologische und psychosomatische Fachabteilung betreiben. Diese behandeln unterschiedliche Patientengruppen und können deshalb auch unterschiedliche Qualitätsergebnisse erzielen. Ein gutes Ergebnis der orthopädischen Fachabteilung lässt sich daher nicht automatisch auf die gesamte Rehaklinik oder andere Fachabteilungen derselben Einrichtung übertragen.

Ziele der Qualitätssicherung

Qualitätssicherung dient nicht ausschließlich der Kontrolle von Rehakliniken. Ein wesentliches Ziel besteht darin, die Qualität der Rehabilitation sichtbar zu machen und kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Eine Fachabteilung soll beispielsweise erkennen können, wie ihre Ergebnisse im Vergleich zu anderen Fachabteilungen desselben Fachgebiets ausfallen. Dadurch können sowohl besondere Stärken als auch mögliche Verbesserungspotenziale sichtbar werden.

Qualitätssicherung lässt sich vereinfacht als Kreislauf darstellen:

Qualität messen → Ergebnisse vergleichen → Stärken und Schwächen erkennen → Verbesserungen umsetzen → Qualität erneut messen

Qualitätsdaten erfüllen darüber hinaus weitere Aufgaben:

  • Sie unterstützen Rehakliniken bei der Weiterentwicklung ihrer Versorgung.
  • Sie ermöglichen Vergleiche zwischen Fachabteilungen.
  • Sie schaffen eine Grundlage für einen qualitätsorientierten Wettbewerb.
  • Sie können Rehabilitationsträger bei der Bewertung und Auswahl von Einrichtungen unterstützen.
  • Sie können Patient:innen bei der Auswahl einer geeigneten Rehaklinik helfen.

Bei der Deutschen Rentenversicherung wurde die Bedeutung der Qualität für die Einrichtungsauswahl mit dem neuen Beschaffungsverfahren zum 1. Juli 2023 weiter gestärkt. Der sogenannte Parameter Qualität ist eine wesentliche Grundlage für die qualitätsorientierte Auswahl von Reha-Fachabteilungen.

Zuständigkeit und Zuordnung

Die medizinische Rehabilitation wird in Deutschland von verschiedenen Rehabilitationsträgern finanziert. Besonders relevant sind die Deutsche Rentenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung.

Beide verfügen über eigene Systeme der externen Qualitätssicherung:

Daneben gibt es weitere Rehabilitationsträger, beispielsweise die gesetzliche Unfallversicherung. Dieser Ratgeber konzentriert sich auf die beiden für die medizinische Rehabilitation besonders bedeutenden QS-Systeme von DRV und GKV.

Einen trägerübergreifenden gesetzlichen Rahmen bildet insbesondere § 37 SGB IX. Für die Qualitätssicherung der GKV ist insbesondere § 137d SGB V von Bedeutung. Für DRV-zugelassene medizinische Reha-Einrichtungen enthält § 15 SGB VI zentrale Regelungen zur Zulassung und Qualitätssicherung.

Die Rolle der BAR

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) ist kein dritter Qualitätssicherungsträger neben DRV und GKV. Ihre Aufgabe liegt vielmehr auf der trägerübergreifenden Ebene.

Die Rehabilitationsträger haben auf Ebene der BAR unter anderem die Gemeinsame Empfehlung „Qualitätssicherung“ nach § 37 Abs. 1 SGB IX vereinbart. Sie bildet eine gemeinsame Grundlage für die trägerübergreifende Ausgestaltung der Qualitätssicherung. Dabei werden Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität einbezogen und vergleichende Qualitätsanalysen vorgesehen. Die BAR schafft damit einen gemeinsamen Rahmen. Die konkrete externe Qualitätssicherung medizinischer Reha-Fachabteilungen erfolgt insbesondere über die jeweiligen Systeme der Rehabilitationsträger.

Eine weitere wichtige Rolle übernimmt die BAR beim Qualitätsmanagement und bei der Zertifizierung stationärer Rehakliniken.

Zuordnung zum QS-Verfahren

Nicht jede Fachabteilung nimmt automatisch am gleichen Qualitätssicherungsverfahren teil. Zunächst ist entscheidend, welcher Rehabilitationsträger für die jeweiligen Leistungen/Fachgebiete zuständig ist. Manche Leistungen sind gesetzlich einem bestimmten Leistungsträger zugeordnet. Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen sind beispielsweise Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach §§ 24 beziehungsweise 41 SGB V. In vielen Fachgebieten werden Fachabteilungen dagegen sowohl von der Deutschen Rentenversicherung als auch von gesetzlichen Krankenkassen belegt.

Das Hauptbelegerprinzip

Werden Fachabteilungen von mehreren Rehabilitationsträgern belegt, gilt grundsätzlich das sogenannte Hauptbelegerprinzip. Danach richtet sich die Teilnahme am Qualitätssicherungsverfahren grundsätzlich nach dem Rehabilitationsträger mit dem größten Belegungsanteil. DRV und GKV stimmen ihre Qualitätssicherungsverfahren miteinander ab und tauschen Informationen über Qualität und Qualitätsentwicklung aus. Dadurch soll vermieden werden, dass eine Fachabteilung wegen unterschiedlicher Leistungsträger mehrere vergleichbare vollständige QS-Verfahren gleichzeitig durchlaufen muss. Die Rehaklinik entscheidet somit nicht allein, welchem QS-Verfahren ihre Fachabteilung zugeordnet wird.

Fachgebiete und Aufenthaltsformen

Nicht für jedes Fachgebiet und jede Aufenthaltsform stehen dieselben Qualitätssicherungsverfahren und Instrumente zur Verfügung.

Besonders deutlich zeigt sich dies bei QS-Reha der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Erhebungszyklus 2024 bis 2026 werden stationär zahlreiche Fachgebiete einbezogen. Dazu gehören unter anderem:

  • muskuloskelettale Erkrankungen
  • Kardiologie
  • Geriatrie
  • Neurologie
  • Onkologie
  • Pneumologie
  • Psychosomatik und psychische Erkrankungen
  • Kinder- und Jugendrehabilitation
  • Mutter-/Vater-Kind-Vorsorge und Rehabilitation

Für die ambulante Rehabilitation ist der Geltungsbereich derzeit kleiner. Hier umfasst QS-Reha aktuell:

  • Kardiologie
  • muskuloskelettale Erkrankungen
  • Geriatrie

So kann beispielsweise für eine stationäre psychosomatische Rehabilitation ein QS-Reha-Verfahren bestehen, während für eine ambulante psychosomatische Rehabilitation derzeit kein entsprechendes GKV-Verfahren vorgesehen ist.

Auch bei der DRV werden nicht sämtliche QS-Instrumente bei allen Fachgebieten und Aufenthaltsformen identisch eingesetzt. Beispielsweise werden bei der Patientenbefragung unterschiedliche Fragebögen und Vergleichsgruppen für verschiedene Bereiche der Rehabilitation verwendet.

Ein fehlendes veröffentlichtes QS-Ergebnis bedeutet deshalb nicht automatisch, dass eine Fachabteilung keiner Qualitätssicherung unterliegt oder eine schlechte Qualität aufweist. Mögliche Gründe sind beispielsweise:

  • für das Fachgebiet oder die Aufenthaltsform existiert kein entsprechendes QS-Instrument
  • die notwendige Mindestfallzahl wurde nicht erreicht
  • die Fachabteilung ist neu
  • aktuelle Ergebnisse liegen noch nicht vor
  • Ergebnisse wurden noch nicht veröffentlicht

Qualitätsbereiche und Messmethoden

Qualität in der Rehabilitation wird aus verschiedenen Perspektiven betrachtet. Grundlegend wird zwischen Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität unterschieden. Diese drei Qualitätsdimensionen bilden auch die Grundlage der Qualitätssicherung von DRV und GKV. Wie sie konkret gemessen und zu Qualitätsbewertungen zusammengeführt werden, unterscheidet sich jedoch zwischen den Verfahren.

Strukturqualität

Die Strukturqualität beschreibt die Voraussetzungen, unter denen Rehabilitation stattfindet. Dazu gehören beispielsweise:

  • personelle Ausstattung und Qualifikation
  • räumliche Voraussetzungen
  • medizinisch-technische Ausstattung
  • diagnostische und therapeutische Möglichkeiten
  • organisatorische Strukturen

Prozessqualität

Die Prozessqualität betrachtet, wie die Rehabilitation tatsächlich durchgeführt wird. Dazu gehören beispielsweise Behandlungsabläufe, therapeutische Leistungen, die Umsetzung von Therapiestandards oder die Einbeziehung der Patient:innen in die Behandlung.

Ergebnisqualität

Die Ergebnisqualität betrachtet, wie sich der Gesundheitszustand der Patient:innen im Zusammenhang mit der Rehabilitation verändert. Je nach Fachgebiet und Verfahren können beispielsweise Schmerzen, körperliche oder psychische Funktionsfähigkeit sowie Aktivität und Teilhabe berücksichtigt werden.

Patientenzufriedenheit

Die Zufriedenheit der Patient:innen ergänzt diese Qualitätsbetrachtung um die persönliche Erfahrung mit der Rehabilitation. Bewertet werden können beispielsweise die ärztliche und therapeutische Betreuung, die Organisation oder die Vorbereitung auf die Zeit nach der Rehabilitation.

Patientenzufriedenheit ist dabei nicht mit Ergebnisqualität gleichzusetzen. Sie kann unterschiedliche Aspekte der Versorgung widerspiegeln und wird in den Qualitätssicherungsverfahren unterschiedlich eingeordnet.

Unterschiedliche Umsetzung bei DRV und GKV

DRV und GKV orientieren sich an den grundlegenden Qualitätsdimensionen, setzen diese jedoch unterschiedlich in konkrete Qualitätsbewertungen um.

QS-Reha® der GKV fasst seine Ergebnisse insbesondere in drei übergeordneten Bereichen zusammen:

  • Struktur- und Prozessqualität
  • Ergebnisqualität
  • Patientenzufriedenheit

Die DRV bildet Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität mit verschiedenen QS-Instrumenten ab. Für den zusammenfassenden Parameter Qualität werden aktuell fünf Qualitätsindikatoren berücksichtigt:

  • Therapeutische Versorgung
  • Reha-Therapiestandards
  • Peer Review
  • Zufriedenheit
  • subjektiver Behandlungserfolg

Die Strukturerhebung gehört ebenfalls zur Qualitätssicherung der DRV, fließt derzeit jedoch nicht in den Parameter Qualität ein.

Je nach Verfahren kommen unterschiedliche Messmethoden zum Einsatz, beispielsweise Angaben der Einrichtungen, Routinedaten, Patientenbefragungen, Behandlungsdokumentationen, fachliche Begutachtungen oder Visitationen.

Wie daraus konkrete Qualitätswerte entstehen, wird in den folgenden Abschnitten zur "Reha-Qualitätssicherung der DRV" und zu "QS-Reha® der GKV" näher erläutert.

Erhebungsrhythmus, Fallzahlen und Vergleichbarkeit

DRV und GKV organisieren ihre Qualitätssicherung unterschiedlich. Während die Deutsche Rentenversicherung verschiedene Instrumente kontinuierlich oder regelmäßig einsetzt, arbeitet QS-Reha der GKV in dreijährigen Erhebungszyklen.

DRV: kontinuierliche und regelmäßige Auswertungen

Bei der DRV gibt es keinen einheitlichen Erhebungszyklus für alle QS-Instrumente. Je nach Verfahren werden Daten fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen erhoben und ausgewertet.

Die Rehabilitandenbefragung erfolgt beispielsweise als kontinuierliche Stichprobenerhebung. Patient:innen werden acht bis zwölf Wochen nach Abschluss ihrer Rehabilitation befragt. Pro Jahr wertet die DRV rund 120.000 Fragebögen aus und erstellt Ergebnisberichte für mehr als 1.200 Fachabteilungen.

Für einen Qualitätssicherungsbericht mit adjustierten Qualitätspunkten müssen bei dieser Befragung mindestens 25 auswertbare Fragebögen einer Fachabteilung vorliegen. Andere QS-Instrumente arbeiten mit eigenen Datengrundlagen und Anforderungen.

GKV: dreijährige Erhebungszyklen

QS-Reha arbeitet in dreijährigen Erhebungszyklen. Der aktuelle fünfte Zyklus umfasst die Jahre 2024 bis 2026. Die Strukturqualität wurde 2024 erhoben. Die Erhebung von Ergebnisqualität und Patientenzufriedenheit lief von August 2024 bis Oktober 2025.

Für die Patientenbefragung werden pro Fachabteilung bis zu 150 aufeinanderfolgend behandelte Patient:innen einbezogen. Der reguläre Erhebungszeitraum beträgt bis zu zwölf Monate.

Für statistische Vergleiche von Ergebnisqualität und Patientenzufriedenheit sind im aktuellen Verfahren grundsätzlich mindestens 30 vollständige Datensätze erforderlich. Für die Darstellung von Vergleichswerten muss zudem eine ausreichend große Referenzgruppe vorliegen.

Vergleichbarkeit der Ergebnisse

Für einen fairen Vergleich reicht es nicht aus, lediglich die Rohwerte verschiedener Fachabteilungen gegenüberzustellen. Patientengruppen können sich beispielsweise hinsichtlich Alter, gesundheitlicher Belastung oder weiterer Ausgangsvoraussetzungen unterscheiden. Bei bestimmten Qualitätsindikatoren werden solche Unterschiede deshalb statistisch berücksichtigt. Diese Risikoadjustierung soll verhindern, dass Fachabteilungen allein aufgrund einer ungünstigeren Zusammensetzung ihrer Patientengruppe schlechter abschneiden.

Bei der DRV werden unter anderem die Ergebnisse zur Zufriedenheit und zum subjektiven Behandlungserfolg adjustiert. Auch QS-Reha berücksichtigt bei der Ergebnisqualität und Patientenzufriedenheit relevante Unterschiede zwischen den Patientengruppen und vergleicht die Ergebnisse innerhalb geeigneter Referenzgruppen.

Für die Aussagekraft von Qualitätsergebnissen sind deshalb insbesondere drei Punkte wichtig:

  • eine ausreichende Fallzahl
  • eine geeignete Vergleichsgruppe
  • die Berücksichtigung relevanter Unterschiede zwischen den Patientengruppen

Die unterschiedlichen Erhebungsrhythmen erklären zugleich, warum veröffentlichte Qualitätsergebnisse nicht immer den aktuellen Behandlungszeitraum abbilden. Auf die Aktualität öffentlich zugänglicher Daten gehen wir im Abschnitt „Veröffentlichung von Qualitätsergebnissen“ näher ein.

DRV: Reha-Qualitätssicherung

Die Deutsche Rentenversicherung erfasst und bewertet die Qualität der medizinischen Rehabilitation mit mehreren Instrumenten. Dabei werden unterschiedliche Datenquellen genutzt, darunter Angaben der Reha-Einrichtungen, Routinedaten aus den Reha-Entlassungsberichten, Patientenbefragungen und fachliche Begutachtungen.

Zur Reha-Qualitätssicherung gehören unter anderem:

  • Strukturerhebungen
  • Therapeutische Versorgung
  • Reha-Therapiestandards
  • Peer Review
  • Rehabilitandenbefragung

Die Instrumente betrachten unterschiedliche Aspekte der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.

Strukturerhebungen

Mit den Strukturerhebungen erfasst die DRV die personellen, räumlichen, medizinisch-technischen und organisatorischen Voraussetzungen einer Fachabteilung.

Dazu gehören beispielsweise:

  • personelle Ausstattung und Qualifikation
  • diagnostische und therapeutische Möglichkeiten
  • räumliche Voraussetzungen
  • medizinisch-technische Ausstattung
  • weitere strukturelle Merkmale der Rehabilitation

Die Angaben der Einrichtungen werden anhand definierter Anforderungen ausgewertet. Die Strukturerhebung ist Bestandteil der Reha-Qualitätssicherung der DRV, fließt derzeit jedoch nicht in den Parameter Qualität ein.

Therapeutische Versorgung und Reha-Therapiestandards

Welche therapeutischen Leistungen während einer Rehabilitation erbracht wurden, wird über die Klassifikation therapeutischer Leistungen (KTL) dokumentiert. Auf dieser Grundlage wertet die DRV unter anderem Art, Umfang und Dauer der erbrachten Therapien aus.

Die Reha-Therapiestandards (RTS) formulieren für bestimmte Krankheitsbilder wissenschaftlich begründete Anforderungen an die therapeutische Versorgung. Dabei wird beispielsweise geprüft, welcher Anteil der Patient:innen bestimmte Therapiebausteine in einem festgelegten Umfang erhalten hat.

Beide Instrumente geben damit Hinweise darauf, wie die therapeutische Versorgung in einer Fachabteilung tatsächlich umgesetzt wird.

Gut zu wissen: Welche Therapien kann ich in meiner DRV-Reha erwarten? Die Deutsche Rentenversicherung veröffentlicht für verschiedene Krankheitsbilder Reha-Therapiestandards (RTS). Sie beschreiben, welche wissenschaftlich begründeten Therapiebausteine in der Rehabilitation grundsätzlich zum Einsatz kommen sollen und welche Mindestanforderungen beispielsweise an Häufigkeit und Dauer gestellt werden. Patient:innen können die Standards für ihre jeweilige Indikation einsehen, zum Beispiel für chronischen Rückenschmerz, Herzerkrankungen, Diabetes, Psychosomatik, Schlaganfall oder Abhängigkeitserkrankungen. Die RTS geben jedoch keinen persönlichen Therapieplan vor. Welche Leistungen im Einzelfall sinnvoll sind, richtet sich nach dem individuellen Behandlungsbedarf.

Zu den Reha-Therapiestandards der DRV

Peer Review

Beim Peer Review beurteilen geschulte Reha-Mediziner:innen die Qualität des Behandlungsprozesses.

Dafür werden ausgewählte und anonymisierte Behandlungsunterlagen von Fachabteilungen desselben Reha-Bereichs anhand festgelegter Kriterien begutachtet. Bewertet werden beispielsweise:

  • Anamnese und Diagnostik
  • Reha-Ziele und Therapieplanung
  • Durchführung der Rehabilitation
  • sozialmedizinische Beurteilung
  • Vorbereitung auf die weitere Versorgung

Das Peer Review ergänzt standardisierte Kennzahlen damit um eine fachliche Bewertung des konkreten Rehabilitationsprozesses.

Zufriedenheit und subjektiver Behandlungserfolg

Die Perspektive der Patient:innen wird durch die offizielle DRV Rehabilitandenbefragung berücksichtigt. Eine Stichprobe ehemaliger Patient:innen wird in der Regel acht bis zwölf Wochen nach Abschluss der Rehabilitation befragt.

Dabei werden zwei unterschiedliche Qualitätsindikatoren ermittelt:

  • Zufriedenheit: Wie bewerten die Patient:innen beispielsweise die ärztliche und therapeutische Betreuung, die Organisation und weitere Aspekte der Rehabilitation?
  • Subjektiver Behandlungserfolg: Wie beurteilen die Patient:innen die gesundheitlichen Veränderungen und den Nutzen der Rehabilitation aus ihrer eigenen Sicht?

Zufriedenheit und subjektiver Behandlungserfolg werden getrennt ausgewertet. Unterschiede in der Zusammensetzung der Patientengruppen werden statistisch berücksichtigt, damit Fachabteilungen möglichst fair miteinander verglichen werden können.

Der Parameter Qualität

Mehrere Ergebnisse der Reha-Qualitätssicherung fasst die DRV im Parameter Qualität zu einer übergeordneten Kennzahl für die jeweilige Fachabteilung zusammen.

Aktuell können fünf Qualitätsindikatoren einfließen:

  1. Therapeutische Versorgung
  2. Reha-Therapiestandards
  3. Peer Review
  4. Zufriedenheit
  5. subjektiver Behandlungserfolg

Die jeweils verfügbaren Indikatoren werden gleich gewichtet. Der theoretische Wertebereich reicht von 0 bis 100 Punkten. Verwendet werden jeweils die aktuellsten verfügbaren Ergebnisse.

Der Parameter Qualität bildet damit mehrere Perspektiven auf die Versorgungsqualität in einer Kennzahl ab. Er stellt jedoch nicht das gesamte Qualitätssicherungssystem der DRV dar.

GKV: QS-Reha

QS-Reha ist das vergleichende Qualitätssicherungsverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung für die jeweils einbezogenen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Die Erhebung erfolgt fachabteilungsbezogen. Je nach Fachgebiet werden unterschiedliche Kriterien, Fragebögen und Vergleichsgruppen eingesetzt.

QS-Reha betrachtet vier Qualitätsdimensionen: Strukturqualität, Prozessqualität, Ergebnisqualität und Patientenzufriedenheit. In der Auswertung werden Struktur- und Prozessqualität teilweise gemeinsam dargestellt.

Struktur- und Prozessqualität

Die Einrichtungen machen Angaben zu festgelegten Qualitätsanforderungen über einen Online Strukturerhebungsbogen. Dazu gehören je nach Fachgebiet beispielsweise:

  • personelle und räumliche Ausstattung
  • medizinisch-technische Voraussetzungen
  • therapeutische Angebote
  • organisatorische Abläufe
  • konzeptionelle Grundlagen

Die Kriterien werden standardisiert ausgewertet. Zusätzlich können Angaben durch Visitationen vor Ort überprüft werden. Auch Aspekte der Prozessqualität werden berücksichtigt. Dabei geht es darum, wie die Rehabilitation tatsächlich durchgeführt wird, zum Beispiel wie Patient:innen in die Therapieplanung einbezogen werden, wie Informationen vermittelt werden oder wie die Vorbereitung auf die Zeit nach der Rehabilitation erfolgt.

Ergebnisqualität

Die Ergebnisqualität untersucht, wie sich der Gesundheitszustand der Patient:innen im Zusammenhang mit der Rehabilitation verändert hat. Dafür werden Patient:innen in der Regel zu Beginn der Rehabilitation und einige Wochen nach der Entlassung befragt. Je nach Fachgebiet werden die Patientenangaben zusätzlich durch Angaben der Behandler:innen ergänzt. Welche Gesundheitsbereiche betrachtet werden, hängt von der jeweiligen Indikation ab. Dazu gehören beispielsweise:

  • Schmerzen
  • körperliche Funktionsfähigkeit
  • psychische Beschwerden
  • Wohlbefinden
  • Aktivität und Teilhabe

Die Veränderung zwischen den beiden Messzeitpunkten bildet eine wichtige Grundlage für die Bewertung.

Damit Fachabteilungen mit unterschiedlichen Patientengruppen fair verglichen werden können, werden relevante Ausgangsunterschiede statistisch berücksichtigt. Diese Risikoadjustierung soll beispielsweise verhindern, dass Einrichtungen benachteiligt werden, weil sie ältere oder gesundheitlich stärker belastete Patient:innen behandeln.

Patientenzufriedenheit

Die Patientenzufriedenheit wird ebenfalls über standardisierte Befragungen erhoben. In der Regel erfolgt sie sechs Wochen nach der Entlassung, in der Geriatrie nach zwei Wochen. Bewertet werden je nach Fachgebiet beispielsweise:

  • ärztliche Betreuung
  • pflegerische Betreuung
  • therapeutische oder psychotherapeutische Betreuung
  • Behandlungen und Schulungen
  • Organisation der Rehabilitation
  • Vorbereitung auf die Zeit nach der Rehabilitation
  • Weiterempfehlung

Die Ergebnisse werden mit vergleichbaren Fachabteilungen gegenübergestellt.

Patientenzufriedenheit und Ergebnisqualität bilden dabei unterschiedliche Qualitätsaspekte ab. Eine hohe Zufriedenheit bedeutet nicht automatisch, dass auch die gesundheitliche Verbesserung besonders groß war. Umgekehrt kann eine Rehabilitation medizinisch erfolgreich sein, obwohl einzelne Aspekte von Patient:innen kritischer bewertet werden.

Rückmeldung und Qualitätsdialog

Die externe Qualitätssicherung soll nicht nur Qualitätsdaten erfassen. Ein wesentlicher Bestandteil besteht darin, Ergebnisse an die Rehakliniken zurückzumelden und Verbesserungen anzustoßen.

Ergebnisberichte für Rehakliniken

Bei der DRV erhalten die Fachabteilungen differenzierte Qualitätssicherungsberichte zu den jeweiligen QS-Instrumenten. Darin werden die eigenen Ergebnisse einer geeigneten Vergleichsgruppe gegenübergestellt. Zusätzlich erstellt die DRV einen Bericht zum Parameter Qualität. Dieser fasst die jeweils verfügbaren Ergebnisse aus mehreren QS-Indikatoren zu einer übergeordneten Qualitätskennzahl für die Fachabteilung zusammen. Der Parameter Qualität wird regelmäßig aktualisiert und außerdem im Portal „Meine Rehabilitation“ veröffentlicht.

Auch bei QS-Reha der GKV erhalten die beteiligten Fachabteilungen umfangreiche Ergebnisberichte. Die Berichte enthalten eigene Ergebnisse und Vergleichswerte, damit Einrichtungen ihre Position innerhalb ihres Fachgebietes einordnen können. Das Methodenhandbuch sieht dafür ausdrücklich fachabteilungsspezifische Ergebnisberichte vor.

Die Rückmeldungen sollen Einrichtungen dabei unterstützen:

  • Stärken zu erkennen
  • mögliche Qualitätsdefizite einzuordnen
  • Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten
  • die weitere Qualitätsentwicklung zu beobachten

Auffällige Ergebnisse

Qualitätssicherung endet nicht mit der Übermittlung eines Berichts. Bei auffälligen Qualitätsergebnissen können die zuständigen Rehabilitationsträger gemeinsam mit der Fachabteilung Ursachen analysieren und Verbesserungsmöglichkeiten besprechen.

Die DRV nutzt dafür den Strukturierten Qualitätsdialog. Ziel ist es, die Qualität gemeinsam mit den betroffenen Fachabteilungen weiterzuentwickeln.

Auch im QS-Reha-Verfahren der GKV sind Qualitätsdialoge für definierte auffällige Ergebnisse vorgesehen. Das Verfahren umfasst sowohl Kriterien für die Auswahl entsprechender Fachabteilungen als auch Vorgaben zum Ablauf des Qualitätsdialogs.

Ein einzelnes unterdurchschnittliches Ergebnis führt jedoch nicht automatisch zu einer bestimmten Sanktion. Entscheidend sind unter anderem Art, Umfang und Ursache der Auffälligkeit sowie die weitere Qualitätsentwicklung.

Freiwillige Qualitätssicherung

Rehakliniken können über die verpflichtenden Verfahren von DRV und GKV hinaus freiwillig zusätzliche Maßnahmen zur Qualitätsmessung, Qualitätsentwicklung und Veröffentlichung von Qualitätsergebnissen durchführen.

DAS REHAPORTAL verbindet freiwillige klinikübergreifende Qualitätssicherung mit Benchmarking, Forschungsprojekten und Public Reporting. Dabei werden unter anderem Qualitätskennzahlen, Patientenbefragungen und PROMs genutzt und  öffentlich für Patient:innen aufbereitet (Bewertungsmethodik ).

Weitere Beispiele zeigen, wie unterschiedlich freiwillige Qualitätsaktivitäten ausgestaltet sein können:

  • Der Qualitätsverbund Gesundheit hat unter anderem klinikübergreifendes Benchmarking, gegenseitige Audits und gemeinsame Forschungsprojekte zur Ergebnisqualität eingesetzt.
  • MEDIAN erhebt zusätzlich zu den verpflichtenden QS-Verfahren eigene Ergebnis- und Patientendaten, darunter PROMs, und veröffentlicht ausgewählte Qualitätskennzahlen freiwillig.
  • Die Dr. Becker Klinikgruppe veröffentlicht für einzelne Fachabteilungen eigene Qualitätsprofile mit zusätzlichen Kennzahlen, beispielsweise zur Patientenzufriedenheit und Weiterempfehlung.

Freiwillige Qualitätssicherung kann somit unterschiedliche Schwerpunkte setzen, etwa auf Benchmarking, zusätzliche Ergebnismessungen, Forschungsprojekte oder die öffentliche Darstellung von Qualität. Diese Maßnahmen ersetzen die verpflichtenden Qualitätssicherungsverfahren der Rehabilitationsträger nicht. Sie können diese jedoch um zusätzliche Qualitätsaspekte und Vergleichsmöglichkeiten ergänzen.

Veröffentlichung von Qualitätsergebnissen

Qualitätsdaten können Patient:innen bei der Klinikwahl insbesondere dann unterstützen, wenn relevante Ergebnisse öffentlich und verständlich zugänglich sind.

Die öffentliche Darstellung von Qualitätsinformationen wird als Public Reporting bezeichnet. Dabei werden Ergebnisse aus Qualitätssicherungsverfahren so aufbereitet, dass sie auch außerhalb der beteiligten Einrichtungen und Rehabilitationsträger genutzt werden können.

Wo finden Patient:innen Qualitätsbewertungen?

Die Angebote unterscheiden sich hinsichtlich der dargestellten Qualitätsergebnisse und der abgedeckten Reha-Einrichtungen.

Angebot Schwerpunkt Umfang und Grenzen
Meine Rehabilitation der DRV Qualitätsergebnisse aus der Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung Zeigt den Parameter Qualität und die zugrunde liegenden DRV-Qualitätsindikatoren. Das Verzeichnis umfasst jedoch nicht sämtliche Rehaeinrichtungen. Zudem werden die Ergebnisse öffentlich nur zusammengefasst dargestellt. Detailergebnisse, beispielsweise zu einzelnen Fragen der Patientenzufriedenheit, sind nicht einsehbar. Bei Fachabteilungen, deren Qualität über das GKV-Verfahren gesichert wird, werden nicht deren individuellen GKV-Ergebnisse übernommen. Für die entsprechenden DRV-Indikatoren werden Vergleichswerte dargestellt.
Einrichtungssuche von GKV QS-Reha Ergebnisse aus dem QS-Reha-Verfahren der gesetzlichen Krankenversicherung Zeigt Ergebnisse der teilnehmenden Fachabteilungen. Struktur- und Prozessqualität werden als Prozentwert dargestellt, Ergebnisqualität und Patientenzufriedenheit dagegen nur als Einordnung im Vergleich zur jeweiligen Referenzgruppe. Detaillierte Ergebnisse einzelner Fragen oder Teilbereiche sind öffentlich nicht einsehbar. Zudem umfasst QS-Reha nicht alle Fachgebiete und Aufenthaltsformen.
REHASUCHE von DAS REHAPORTAL Reha-Suche und gebündelte Qualitätsinformationen Berücksichtigt neben stationären und ambulanten Angeboten auch mobile und digitale Reha. Qualitätsinformationen aus DRV und GKV werden mit weiteren eigenen Qualitätsdimensionen zusammengeführt. Die Bewertungen sind fachabteilungsbezogen und teilweise bis auf einzelne Kriterien und Fragen nachvollziehbar. Daten zur Patientenzufriedenheit sind höchstens ein Jahr alt. Die Qualitätsbewertung gibt es jedoch nur für freiwillig teilnehmende Rehakliniken.

Die Portale von DRV und GKV verweisen aufeinander. Eine gemeinsame Darstellung aller Ergebnisse gibt es jedoch nicht, da sich die beiden Qualitätssicherungsverfahren unter anderem hinsichtlich Datenerhebung, Auswertung und Berechnung unterscheiden.

Dadurch können Patient:innen je nach Fachabteilung unterschiedliche Informationsangebote nutzen müssen. Ein vollständiger Überblick über alle Rehakliniken und sämtliche verfügbaren Qualitätsergebnisse entsteht über die einzelnen Portale daher nicht automatisch.

Aktualität der Qualitätsergebnisse

Qualitätsergebnisse entstehen nicht in Echtzeit. Zwischen Behandlung, Datenerhebung, Auswertung und Veröffentlichung können längere Zeiträume liegen. Bei QS-Reha entstehen die Ergebnisse innerhalb mehrjähriger Erhebungszyklen. Auch der regelmäßig aktualisierte Parameter Qualität der DRV kann auf einzelnen Qualitätsindikatoren aus unterschiedlichen und teilweise länger zurückliegenden Erhebungszeiträumen beruhen.

Ein älteres Qualitätsergebnis muss deshalb nicht die aktuelle Situation einer Fachabteilung vollständig widerspiegeln. Gleichzeitig ermöglicht erst die systematische Erhebung über ausreichend viele Patient:innen belastbare Vergleiche.

Weitere Informationen zu Rehaeinrichtungen

Neben den Angeboten mit veröffentlichten Qualitätsbewertungen gibt es weitere Verzeichnisse, die Patient:innen bei der Suche nach einer geeigneten Rehaklinik unterstützen.

Das Reha-Einrichtungsverzeichnis der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) verfolgt dabei einen anderen Ansatz. Es bietet trägerübergreifend umfangreiche Informationen zu stationären und ambulanten Reha-Einrichtungen, beispielsweise zu:

  • Fachgebieten
  • Behandlungsmöglichkeiten
  • Ausstattung
  • Barrierefreiheit
  • besonderen Reha-Angeboten

Vergleichende Ergebnisse aus den Qualitätssicherungsverfahren von DRV und GKV werden dort jedoch nicht veröffentlicht. Eine Zertifizierung nach einem von der BAR anerkannten Qualitätsmanagementverfahren wird gesondert gekennzeichnet. Die Einrichtungsinformationen beruhen weitgehend auf Angaben der jeweiligen Rehaeinrichtungen.

DRV- und GKV-Ergebnisse sind nicht direkt vergleichbar

DRV und GKV untersuchen teilweise ähnliche Qualitätsbereiche. Ihre Verfahren unterscheiden sich jedoch unter anderem hinsichtlich der verwendeten Instrumente, der Datenerhebung, der Auswertung und der Berechnung der Ergebnisse.

Ein bestimmter Wert aus dem Reha-Qualitätssicherungsverfahren der DRV hat deshalb nicht automatisch dieselbe Bedeutung wie ein ähnlich hoher Wert aus QS-Reha.

Bei der Interpretation sollte berücksichtigt werden:

  • aus welchem Qualitätssicherungsverfahren der Wert stammt
  • welche Qualitätsdimension gemessen wird
  • wie der Wert berechnet wurde
  • welche Vergleichsgruppe zugrunde liegt
  • aus welchem Erhebungszeitraum die Daten stammen

Qualitätsmanagement und Zulassung

Neben der externen Qualitätssicherung gibt es weitere Instrumente und Anforderungen, die zur Qualität der Rehabilitation beitragen. Sie sollten jedoch nicht miteinander verwechselt werden.

Bereich Worum geht es?
Externe Qualitätssicherung Qualität systematisch erheben, bewerten und mit anderen Fachabteilungen vergleichen
Qualitätsmanagement Qualität innerhalb der Einrichtung organisieren und kontinuierlich verbessern
Zertifizierung Nachweisen, dass ein Qualitätsmanagementsystem definierte Anforderungen erfüllt
Zulassung oder Konzession Rechtliche oder vertragliche Voraussetzungen für Betrieb beziehungsweise Leistungserbringung

 

Qualitätsmanagement und Zertifizierung

Rehakliniken, die Leistungen im Anwendungsbereich des SGB IX erbringen, müssen ein internes Qualitätsmanagement sicherstellen.. Die ausdrückliche gesetzliche Zertifizierungspflicht nach § 37 SGB IX betrifft hingegen ausschließlich stationäre Rehakliniken. Die Rehabilitationsträger haben hierfür auf Ebene der BAR gemeinsame Anforderungen vereinbart. Qualitätsmanagement und Zertifizierung sind umfangreiche eigene Themen, mehr dazu im Ratgeberartikel: Qualitätsmanagement und Zertifizierung von Rehakliniken.

Für ambulante Rehaeinrichtungen besteht keine entsprechende allgemeine gesetzliche Zertifizierungspflicht nach § 37 SGB IX. Auch sie müssen jedoch ein internes Qualitätsmanagement sicherstellen.

§ 30 GewO Privatkrankenanstalten

Auch eine Konzession nach § 30 Gewerbeordnung (GewO) ist nicht mit externer Qualitätssicherung gleichzusetzen. § 30 GewO regelt die Konzession privater Krankenanstalten. Aus einer solchen Konzession lässt sich weder automatisch auf eine bestimmte Aufenthaltsform noch auf eine Kombination aus Akutbehandlung und Rehabilitation schließen.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken beschreibt beispielsweise eine vergleichsweise kleine Gruppe von Privatkliniken, die nach § 30 GewO zugelassen sind, jedoch keinen Versorgungsvertrag mit gesetzlichen Sozialversicherungsträgern besitzen und nicht in den Krankenhausplan eines Bundeslandes aufgenommen sind. Für die Frage, welchem externen Reha-QS-Verfahren eine Einrichtung unterliegt, ist deshalb nicht allein eine § 30 Konzession entscheidend. Maßgeblich sind insbesondere:

  • die sozialrechtliche Zulassung
  • die zuständigen Rehabilitationsträger
  • die konkrete Fachabteilung
  • das Fachgebiet
  • die Aufenthaltsform

Bedeutung der QS-Ergebnisse für Patient:innen

Ergebnisse der externen Qualitätssicherung sind eine wichtige Informationsquelle. Anders als einzelne Erfahrungsberichte beruhen sie auf standardisierten Verfahren, definierten Qualitätskriterien und systematischen Vergleichen. Trotzdem bilden QS-Ergebnisse nicht sämtliche Aspekte einer Rehabilitation ab. Bei der Auswahl einer Rehaklinik können zusätzlich unter anderem relevant sein:

  • die Spezialisierung auf die eigene Erkrankung
  • das medizinische und therapeutische Behandlungskonzept
  • besondere Therapieangebote
  • individuelle Anforderungen und Bedürfnisse
  • die Aufenthaltsform
  • Entfernung und Erreichbarkeit

Auch die Aktualität der Daten sollte berücksichtigt werden. Qualitätssicherung ist keine Echtzeitbewertung. Außerdem sollten Ergebnisse möglichst auf Ebene der passenden Fachabteilung betrachtet werden. Gute Ergebnisse einer orthopädischen Fachabteilung sagen beispielsweise nicht automatisch etwas über die Qualität einer psychosomatischen Fachabteilung derselben Rehaklinik aus.

Häufige Fragen zur Qualitätssicherung in der Reha

Muss jede Rehaklinik an einem externen Qualitätssicherungsverfahren teilnehmen?

Nicht jede Rehaklinik nimmt automatisch am gleichen QS-Verfahren teil. Für DRV-zugelassene Einrichtungen und Reha-Einrichtungen mit GKV-Versorgungsvertrag bestehen gesetzliche Anforderungen an die externe Qualitätssicherung. Welches konkrete Verfahren für eine Fachabteilung gilt, hängt unter anderem vom zuständigen Rehabilitationsträger, vom Hauptbelegerprinzip, vom Fachgebiet und von der Aufenthaltsform ab.

Für reine Privatkliniken ohne entsprechende Zulassung oder Versorgungsverträge ergibt sich allein aus einer Konzession nach § 30 GewO keine Teilnahme am Reha-QS-Verfahren der DRV oder am QS-Reha-Verfahren der GKV.

Wer entscheidet zwischen DRV- und GKV-QS?

Werden Fachabteilungen von mehreren Rehabilitationsträgern belegt, gilt grundsätzlich das Hauptbelegerprinzip. Danach richtet sich die Teilnahme grundsätzlich nach dem Rehabilitationsträger mit dem größten Belegungsanteil. DRV und GKV stimmen ihre Qualitätssicherung miteinander ab.

Gibt es für ambulante und stationäre Reha dieselben QS-Verfahren?

Nein. Der Geltungsbereich unterscheidet sich. Bei QS-Reha® werden derzeit deutlich mehr stationäre Fachgebiete als ambulante berücksichtigt.

Werden alle Patient:innen einer Rehaklinik befragt?

Nein. Patientenbefragungen arbeiten mit definierten Stichproben beziehungsweise Erhebungszeiträumen.

Die DRV befragt kontinuierlich eine Stichprobe ehemaliger Patient:innen. QS-Reha verwendet ebenfalls definierte Erhebungsgruppen und Zeiträume. Andere QS-Instrumente basieren teilweise auf umfangreichen Routinedaten.

Warum gibt es für manche Fachabteilungen keine QS-Ergebnisse?

Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben:

  • kein passendes QS-Instrument für Fachgebiet oder Aufenthaltsform
  • nicht erreichte Mindestfallzahl
  • noch nicht abgeschlossene Erhebung
  • noch nicht veröffentlichte Daten
  • neue oder veränderte Fachabteilung

Ein fehlender Qualitätswert ist deshalb kein Beleg für schlechte Qualität.

Können Rehakliniken freiwillig zusätzliche Qualitätssicherung betreiben?

Ja. Gesetzliche und vertragliche Anforderungen bilden keinen Höchststandard. Rehakliniken können zusätzliche Qualitätskriterien anwenden, weitere Daten erheben und freiwillig an zusätzlichen Qualitätsvergleichen teilnehmen.

Quellen

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation. (2018). Gemeinsame Empfehlung „Qualitätssicherung“ nach § 37 Abs. 1 SGB IX. https://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/_publikationen/reha_vereinbarungen/gemeinsame_empfehlung/downloads/gemeinsame_empfehlung_qualitaetssicherung.pdf

Bundesverband Deutscher Privatkliniken. (2026, 11. Juni). Privatkliniken nach § 30 GewO. https://www.bdpk.de/themen/krankenhaeuser/privatkliniken-nach-30-gewo

Deutsche Rentenversicherung. (o. D.). Der Parameter Qualität. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos-fuer-Reha-Einrichtungen/Grundlagen-und-Anforderungen/Reha-Qualitaetssicherung/parameter_quali

Deutsche Rentenversicherung. (o. D.). Rehabilitandenbefragung.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos-fuer-Reha-Einrichtungen/Grundlagen-und-Anforderungen/Reha-Qualitaetssicherung/rehabilitandenbefragung.html

Deutsche Rentenversicherung. (o. D.). Strukturierter Qualitätsdialog (SQD). https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Infos-fuer-Reha-Einrichtungen/Grundlagen-und-Anforderungen/Reha-Qualitaetssicherung/strukturierter_qualitaetsdialog

GKV-Spitzenverband. (2025, 11. Juli). Qualitätssicherungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen für Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation und Vorsorge: Methodenhandbuch für die Umsetzung des QS-Reha®-Verfahrens (Version 6).
https://www.qs-reha.de/media/dokumente/methodik/2025_07_11_QS-Reha_Methodenhandbuch_Version_6.pdf

GKV-Spitzenverband. (2025, 30. Juli). Fünfte Erhebungsrunde 2024 bis 2026. https://www.qs-reha.de/erhebungsrunden/aktuelle_erhebungsrunde/erhebungsrunde_2024_2026.jsp

GKV-Spitzenverband. (2026, 31. Juli). Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger bei der Qualitätssicherung. GKV-QS-Reha. https://www.qs-reha.de/hintergrundinformation/zusammenarbeit_der_rehabilitationstraeger/zusammenarbeit_reha_traeger.jsp