Der Bundestag hat am 9. Oktober 2025 das Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzgesetz – PflFAssG) verabschiedet. Ziel der Reform ist es, ein eigenständiges und bundesweit einheitliches Berufsbild für Pflegefachassistent:innen zu schaffen und damit die bisherigen 27 landesrechtlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen abzulösen.
Mit der Neuregelung sollen zusätzliche Fachkräfte für die Pflege gewonnen und die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert werden. Laut Modellrechnungen werden in der vollstationären Langzeitpflege künftig bis zu 100.000 zusätzliche Pflegeassistenzkräfte benötigt. Das Gesetz tritt überwiegend am 1. Januar 2027 in Kraft.
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Zum GesetzesentwurfDie Ausbildung ist generalistisch angelegt und umfasst Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Langzeitpflege und der stationären Akutpflege. Sie dauert in der Regel 18 Monate (Vollzeit), kann aber bei einschlägiger Berufserfahrung verkürzt werden. Voraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss, in begründeten Fällen können auch Bewerber:innen ohne formalen Abschluss zugelassen werden.
Erstmals können im Rahmen eines Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Pflegeausbildung auch Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung erprobt werden. Grundlage dafür ist § 13 des Pflegefachassistenzgesetzes (PflFAssG). Demnach können die Länder zeitlich befristet Konzepte zur Durchführung der schulischen und praktischen Ausbildung erproben und dabei Abweichungen von bestimmten gesetzlichen Vorgaben zulassen – sofern das Ausbildungsziel nicht gefährdet wird. Dies gilt insbesondere für organisatorische Aspekte der Ausbildung, nicht jedoch für Inhalte oder Prüfungsvorgaben. Im Rahmen dieser Modellvorhaben können auch Teile des theoretischen Unterrichts als Fernunterricht angeboten werden. Damit eröffnen sich neue Spielräume für innovative Ausbildungsformate und die Einbindung zusätzlicher Praxiseinrichtungen, etwa Rehakliniken.
Mit dem Pflegefachassistenzgesetz wird eine Forderung des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) und anderer Verbände nun teilweise umgesetzt. Der BDPK hatte sich bereits in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf dafür ausgesprochen, medizinische Rehabilitationseinrichtungen dauerhaft als Ausbildungsträger für die Pflegefach- und Pflegefachassistenzausbildung zuzulassen. Dass Rehakliniken nun zumindest im Modellrahmen einbezogen werden, bewertet der Verband als Teilerfolg, der neue Perspektiven für die Praxisanleitung und Nachwuchsgewinnung in der Rehabilitation eröffnet. Eine vollständige Gleichstellung mit anderen Ausbildungsträgern steht jedoch weiterhin aus.