Pflege stärken: Rehakliniken sollen Ausbildungsstätten werden 22.07.2025

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Alexander Mühlhause (Autor:in)
M.A. Business - Health Management

Kaufmännischer Leiter und Leiter Produktentwicklung

DAS REHAPORTAL

Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025 | Lesedauer: ca. 3 Min.

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) spricht sich in seiner aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf des Pflegefachassistenzgesetzes dafür aus, medizinische Rehabilitationseinrichtungen künftig ausdrücklich als Träger der praktischen Ausbildung sowohl für die Pflegefachausbildung als auch für die neue Pflegefachassistenzausbildung zuzulassen.

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels in der Pflege und der fortschreitenden Ambulantisierung des Gesundheitswesens sei es dringend erforderlich, zusätzliche Ausbildungsorte zu erschließen, insbesondere auch im ländlichen Raum. Rehakliniken bieten dabei laut BDPK ein großes, bislang ungenutztes Potenzial.

Rehabilitation als Lernort mit Perspektive

Die medizinische Rehabilitation gewinnt zunehmend an Bedeutung, da Patient:innen häufig früher aus Akutkrankenhäusern entlassen und in die Reha übergeleitet werden. Hier erfolgt eine längerfristige, kontinuierliche und patientenzentrierte Versorgung – ideale Voraussetzungen für eine fundierte praktische Ausbildung. Auszubildende können in Reha-Einrichtungen wichtige pflegerische Kompetenzen erwerben, etwa in der Beobachtung von Krankheitsverläufen, der Begleitung komplexer Rehabilitationsprozesse oder der Versorgung chronisch erkrankter Menschen.

Rehakliniken ermöglichen dabei nicht nur eine engmaschige Betreuung über längere Zeiträume, sondern fördern auch ein vertieftes Verständnis für interdisziplinäre Pflegekonzepte und patientenorientiertes Arbeiten. Aus Sicht des BDPK sind sie deshalb hervorragend geeignet, einen wertvollen Beitrag zur praktischen Qualifizierung künftiger Pflegekräfte zu leisten.

Gesetzliche Grundlage für mehr Ausbildungsplätze schaffen

Um dem steigenden Bedarf an Pflegekräften zu begegnen, schlägt der BDPK konkrete Änderungen im Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) und im Pflegeberufegesetz (PflBG) vor. Ziel ist es, medizinische Reha-Einrichtungen ausdrücklich als Träger der praktischen Ausbildung sowohl für Pflegefachkräfte als auch für Pflegefachassistenzkräfte zu benennen.

Ältere Patientin lacht Pflegerin an, die sich über den Stuhl herunter beugt

Derzeit sind Reha-Einrichtungen im Gesetz nicht als Pflichteinsatzorte vorgesehen, trotz ihrer fachlichen Eignung und ihrer besonderen Versorgungsstruktur. Ein entsprechender Gesetzeszusatz (§ 6 Abs. 1 PflFAssG sowie § 7 Abs. 1 PflBG) soll Reha-Einrichtungen, die nach §§ 111, 111a, 111c SGB V oder § 15 SGB VI i.V.m. § 38 SGB IX zugelassen sind, als gleichwertige Ausbildungseinrichtungen anerkennen. Gleichzeitig betont der BDPK, dass alle gesetzlichen Anforderungen an Ausbildungsstätten, etwa hinsichtlich personeller, struktureller und organisatorischer Voraussetzungen, selbstverständlich eingehalten werden.

Darüber hinaus fordert der Verband auch Folgeanpassungen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) sowie in der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV), um die finanzielle und rechtliche Gleichstellung der Reha-Einrichtungen mit bisherigen Ausbildungsträgern zu gewährleisten.

Durch diese gesetzliche Öffnung könnten nicht nur neue Ausbildungsplätze geschaffen, sondern auch bestehende Strukturen im Gesundheitswesen besser genutzt werden – insbesondere in Regionen, in denen es nur wenige Akutkrankenhäuser, aber gut etablierte Rehakliniken gibt. 

Mehr zur Stellungnahme auf der Website des BDPK: www.bdpk.de