Die Deutsche Rentenversicherung hat die aktuellen Ergebnisse des Peer Reviews zur somatischen Rehabilitation vorgelegt. In allen untersuchten Prozessbereichen stellten die ärztlichen Gutachter überwiegend keine oder nur leichte Mängel fest. Den größten Verbesserungsbedarf zeigt der Bericht bei der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung und der Epikrise.
Die Auswertung bezieht sich auf Rehabilitationsleistungen, die zwischen Januar und Juni 2025 abgeschlossen wurden. Insgesamt nahmen 940 Fachabteilungseinheiten am Verfahren teil. Für 801 Einheiten konnte ein vergleichender Qualitätssicherungsbericht erstellt werden. Grundlage der Ergebnisse sind 9.871 begutachtete Reha-Fälle.
Beim Peer Review bewerten geschulte Reha-Mediziner:innen anhand anonymisierter Entlassungsberichte, wie gut zentrale Schritte des Reha-Prozesses dokumentiert und fachlich nachvollziehbar sind.
Eine standardisierte Checkliste bildet die wesentlichen Stationen der Rehabilitation ab: von Anamnese und Diagnostik über die vereinbarten Reha-Ziele, den Behandlungsverlauf und die Ergebnisse bis zur sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung und den Empfehlungen für die weitere Versorgung.
Das Verfahren untersucht damit die dokumentierte Prozessqualität, nicht unmittelbar den Behandlungserfolg.
Die Qualitätspunkte werden auf einer Skala von 0 bis 100 aus den verschiedenen Bewertungen des Peer Reviews berechnet. Der Mittelwert lag über alle Indikationen hinweg bei 75 Qualitätspunkten. Insgesamt zeichnet der Bericht damit ein solides Bild der dokumentierten Prozessqualität: In den untersuchten Prozessbereichen wurden überwiegend keine oder nur leichte Mängel festgestellt.
Bei der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung und Epikrise wurden in 19 Prozent der begutachteten Fälle deutliche oder gravierende Mängel festgestellt. In diesem Abschnitt des Entlassungsberichts wird unter anderem begründet, welche Tätigkeiten und Belastungen eine Person nach der Rehabilitation noch ausüben kann und welche Einschränkungen bestehen.
Auch die Darstellung des Krankheitsverständnisses, des Informationsstands oder der Krankheitsverarbeitung der Rehabilitand:innen wurde in allen untersuchten Indikationen bei mindestens 15 Prozent der Fälle deutlich oder gravierend bemängelt. Die zusammenfassende Begründung der Leistungsbeurteilung war ebenfalls in fast allen Indikationen auffällig.
Die Ergebnisse können sowohl auf Verbesserungsbedarf im Reha-Prozess als auch auf eine unvollständige oder nicht ausreichend nachvollziehbare Dokumentation hinweisen. Eine direkte Aussage über den Behandlungserfolg einzelner Kliniken lässt sich daraus nicht ableiten.
Von 554 gemeldeten Peers nahmen 537 aktiv am Verfahren teil. Dennoch standen nicht für alle Fachrichtungen ausreichend Gutachter zur Verfügung. Für die Gastroenterologie und Pneumologie waren deshalb nur beschreibende Rückmeldungen möglich; die Dermatologie konnte nicht in die Auswertung einbezogen werden.
Weitere Informationen zum Peer Review und anderen Prüfverfahren bietet unser Ratgeber zur Qualitätssicherung in der Rehabilitation . Die Deutsche Rentenversicherung informiert über das Peer-Review-Verfahren und die Möglichkeiten zur Mitwirkung als Peer.