DVSG aktualisiert FAQ zum Entlassmanagement in Rehakliniken 22.09.2026

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Annabelle Neudam (Autor:in)
M. Sc. Health Care Management

Geschäftsführerin

DAS REHAPORTAL

Zuletzt aktualisiert: 22.09.2026 | Lesedauer: ca. 3 Min.

Die Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG) hat ihre Arbeitshilfe zum Entlassmanagement in der stationären Rehabilitation aktualisiert. Die FAQ unterstützen insbesondere Sozialdienste, Klinikleitungen und weitere beteiligte Berufsgruppen bei der praktischen Umsetzung.

Ein erfolgreiches Entlassmanagement beginnt nicht erst am letzten Tag der Rehabilitation. Medikamente, Hilfsmittel, ärztliche Weiterbehandlung, Pflege oder Nachsorge müssen häufig schon während des Aufenthalts vorbereitet werden. Ziel ist ein möglichst nahtloser Übergang aus der Rehaklinik in die weitere Versorgung.

Von der Entlassplanung bis zur Verordnung

Die aktualisierten FAQ zum Entlassmanagement in der Rehabilitation behandeln unter anderem:

  • Information und Einwilligung der Rehabilitand:innen;
  • Ermittlung des Unterstützungsbedarfs;
  • Planung und Dokumentation der Anschlussversorgung;
  • Einbeziehung von Angehörigen;
  • Reha-Entlassungsbericht und ärztliches Entlassungsgespräch;
  • Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln;
  • Arbeitsunfähigkeit nach der Entlassung;
  • Datenschutz und Datenweitergabe;
  • Aufgaben des Sozialdienstes.

Auch Fragen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, zur Telematikinfrastruktur und zu den erforderlichen Angaben auf Verordnungen werden aufgegriffen.

Die Arbeitshilfe richtet sich vor allem an Fachkräfte in Rehakliniken. Viele der behandelten Fragen betreffen mehrere Berufsgruppen und erfordern eine gute Abstimmung zwischen Sozialdienst, Ärzt, Pflege, Verwaltung und Klinikleitung.

Für welche Rehabilitationen gelten die FAQ?

Die FAQ gelten nicht für sämtliche Rehabilitationsleistungen. Sie beziehen sich auf die stationäre medizinische Rehabilitation, wenn die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Eingeschlossen sind außerdem entsprechende Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter .

Für ambulante Rehabilitationen, privat finanzierte Maßnahmen und Rehabilitationen anderer Kostenträger, insbesondere der Deutschen Rentenversicherung, gelten die FAQ nicht unmittelbar.

Auch eine Anschlussrehabilitation lässt sich nicht allein anhand ihrer Bezeichnung zuordnen: Entscheidend ist, ob die gesetzliche Krankenversicherung oder ein anderer Kostenträger die Leistung finanziert.

Fachliche Orientierung für die Praxis

Grundlage der FAQ ist der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement in stationären Rehakliniken der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser wurde 2023 angepasst. Über die wesentlichen Änderungen haben wir in unserer Meldung zum geänderten Rahmenvertrag für das Reha-Entlassmanagement berichtet.

Die DVSG weist darauf hin, dass ihre Antworten auf fachlichen Einschätzungen beruhen. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auslegung dar und können nicht jede besondere Fallkonstellation abdecken.

Für Sozialdienste und weitere beteiligte Berufsgruppen bieten die aktualisierten FAQ dennoch eine praxisnahe Orientierung bei wiederkehrenden Fragen zum Entlassmanagement.

Die FAQ Entlassmanagement Reha stehen bei der DVSG kostenlos zum Download bereit.