Das Wort Adaption bedeutet Anpassung. Im Fall der Adaptionsbehandlung ist damit die Anpassung der Fähigkeiten eines Suchterkrankten an die Herausforderungen des Alltags gemeint. Es handelt sich um einen Zwischenschritt zwischen einer Entwöhnungsbehandlung und der eigenständigen Bewältigung des Alltags. Sie zielt darauf ab, die Therapierfolge in einem geschützten Rahmen zu festigen. Außerdem sollen Patienten beim Einstieg in das Berufsleben unterstützt werden.
Eine Adaptionsmaßnahme unterstützt Suchtpatienten nach einer Entwöhnungsbehandlung dabei, sich ein stabiles Lebens- und Arbeitsumfeld aufzubauen. Sie findet häufig stationär in einer spezialisierten Adaptionseinrichtungen statt.
Der Übergang von einer stationären Entwöhnungsbehandlung in das berufliche und gesellschaftliche Leben ist nicht immer leicht. Die Ablösung aus dem Klinikumfeld kann Leistungsdruck, Angst vor Versagen oder auch Angst vor sozialen Konflikten auslösen und mit erhöhter Rückfallgefahr verbunden sein. Eine Adaptionsmaßnahme bietet die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen den Therapieerfolg unter realen Alltagsbedingungen zu festigen und den Übergang in einen suchtmittelfreien Alltag zu bewältigen. Neben der langfristigen Festigung der erreichten Abstinenz ermöglicht die Adaptionsphase mit berufsfördernden und ergänzenden Maßnahmen den Aufbau eines stabilen Lebens- und Arbeitsumfeldes.
Die Dauer der Adaption beträgt bei Alkoholabhängigkeit in der Regel zwölf Wochen, bei Drogenabhängigkeit bis zu 16 Wochen. Generell wird die Dauer der Adaption aber individuell an die Bedürfnisse des Patienten angepasst und richtet sich nach der Art der Sucht und dem Ausmaß der sozialen Desintegration.
Eine Adaption richtet sich an Patient:innen mit einer Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, Drogen, Glücksspiel- oder einer PC-/Internetabhängigkeit.
Besonders wenn ein hohes Rückfallrisiko besteht, die Patienten durch Arbeits- oder Wohnungslosigkeit besonders belastet sind und die soziale Teilhabe stark eingeschränkt ist, empfiehlt sich im Anschluss an die Entwöhnung die Durchführung einer Adaption. Dazu sollte beim Patienten die Motivation bestehen, sich eine eigenständige Zukunft aufzubauen. Der Patient sollte außerdem die Fähigkeit mitbringen, aktiv mitzuarbeiten und belastbar genug sein, um die Rehabilitationsmaßnahmen und das Berufspraktikum zu durchlaufen.
Adaptionseinrichtungen können entweder eigenständige Rehabilitationseinrichtungen sein oder an eine Entwöhnungseinrichtung angegliedert sein. Wenn Entwöhnung und Adaption am selben Ort durchgeführt werden, ist es wichtig, dass eine räumliche Trennung stattfindet, damit die Patienten sich auf den neuen Abschnitt ihrer Rehabilitation einlassen können.
Die Einrichtungen sind häufig nur auf etwa 20-40 Patienten ausgelegt, was eine besonders gute Betreuung gewährleistet. Häufig stehen den Patienten Einzelzimmer mit eigenem Badezimmer oder sogar 1-Zimmer-Wohnungen zur Verfügung. In manchen Fällen können die Wohnungen auch gemeinsam mit dem eigenen Kindern bewohnt werden.
Generell sollten die räumlichen Gegebenheiten sich an den Bedingungen des Alltags orientieren, sodass die Patienten bereits in der Einrichtung die Selbstversorgung und Gestaltung der Freizeit eigenständig übernehmen können. Dafür stehen beispielsweise Gemeinschaftsküchen oder Freizeit- und Fitnessräume zur Verfügung.
Die Adaption wird von der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder der Sozialhilfe finanziert. Voraussetzung für einen erfolgreichen Start in die Adaptionsphase ist eine vorausgegangene stationäre Entwöhnungsbehandlung, die regulär abgeschlossen wurde. Der Übergang erfolgt nahtlos.
Die Antragstellung sollte bereits während der Entwöhnungsbehandlung, mindestens vier Wochen vor Beendigung der Maßnahme, gestellt werden. Hierzu muss ein Formular mit einer Stellungnahme des behandelnden Arztes eingereicht werden, aus dem hervorgeht, dass eine Adaption notwendig ist. Häufig werden auch eine schriftliche Bewerbung und ein Motivationsschreiben des Patienten erwartet. Hierbei wird der Patient vom Sozialdienst der jeweiligen Entwöhnungseinrichtung unterstützt.
Die Behandlungsangebote richten sich nach den persönlichen Bedürfnissen der Patienten. In den meisten Einrichtungen können beispielsweise folgende Angebote wahrgenommen werden:
Der Behandlungsablauf lässt sich grob in drei Phasen einteilen:
Eingewöhnung:
In dieser Phase, die nur wenige Tage dauert, sollen sich die Patienten in der neuen Umgebung eingewöhnen. Nach einer Aufnahmeuntersuchung erarbeiten Patient und Therapeut gemeinsam einen Plan für das weitere Vorgehen. Themen wie Praktikums- oder Arbeitsplatzsuche, Planung einer Tagesstruktur und Haushaltsführung werden behandelt.
Berufspraktikum und Wohnungssuche:
In dieser Zeit soll eine berufliche Perspektive entwickelt werden. Dazu wird ein Praktikum absolviert. Dieses kann entweder in dem Bereich stattfinden, in dem der Patient bereits tätig war, es kann aber auch ein neues berufliches Feld entdeckt werden. Außerdem beginnt die aktive Suche nach einer Wohnung. Fragen wie „Wo will ich wohnen?“, „Wie will ich wohnen?“ oder „Welche Hobbys möchte ich von dort ausüben können?“ werden in gemeinsamen therapeutischen Gesprächen beantwortet, um die individuellen Ziele und Vorstellungen der Patienten zu reflektieren und zu definieren.
Ablösung:
Zum Ende der Adaptionsphase folgt die aktive Ablösung aus der Einrichtung. Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche sollen dabei zum Abschluss gebracht werden. Außerdem wird die Nachsorge vorbereitet und beispielsweise Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe hergestellt oder weiterführende Maßnahmen des Jobcenters beantragt.
In der Phase der Ablösung sollte die Zeit nach der Adaption bestmöglich vorbereitet werden. Durch eine Planung des Alltags mit Beruf und Freizeitaktivitäten sollen möglichst wenige Wartezeiten ohne feste Struktur entstehen. Nahtlos anschließende Betreuungs- oder Behandlungsmaßnahmen sind wichtig, damit die Erfolge der Entwöhnung und Adaption erhalten bleiben. Möglich ist dafür der Anschluss an eine Selbsthilfegruppe oder die Suchtnachsorge.
Bei der Suchtnachsorge handelt es sich um psychosoziale Gespräche, die von spezialisierten Beratungsstellen angeboten werden. Innerhalb von sechs Monaten werden den Betroffenen bis zu 20 Gesprächseinheiten angeboten. Auch Bezugspersonen können in diesem Rahmen zwei Gesprächseinheiten wahrnehmen. Bei Bedarf können 20+2 weitere Einheiten beantragt werden.