Seit August 2019 gibt es den ersten Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Damals hieß das Gesetz noch Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz unter der Abkürzung RISG.
Bis ein Gesetz in Kraft tritt muss es verschiedene Überarbeitungsstufen durchlaufen. Lesungen und Anhörungen im Bundestag und Bundesrat müssen erfolgen bis schließlich in einem finalen Durchgang im Bundesrat die Verkündung des Gesetzes erfolgt. Das vormals als RISG geplante Gesetz wurde auf dem Weg durch diesen Prozess umbenannt: Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – IPReG ist nun die korrekte Bezeichnung. Die Regelungen des Gesetzes standen unter scharfer Kritik. Fach- und Pflegeverbände sowie Sozial- und Behindertenverbände fordern noch immer umfassende Nachbesserungen. Diese beziehen sich vor allem auf die Intensivpflegeversorgung im häuslichen Umfeld.
Für die medizinische Rehabilitation wurden zwischenzeitlich Nachbesserungen vorgenommen. In der Fassung vom 02.07.2020 sind folgende Regelungen für Reha-Kliniken beschlossen worden:
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK e.V.) hat sich neben anderen Verbänden in der Rehabilitation vehement für diese Veränderungen eingesetzt. Thomas Bublitz, Geschäftsführer des BDPK e.V. ist mit dem Ergebnis zumindest in Teilen zufrieden:
"Nach einiger Verzögerung begrüßen wir, dass der Bundestag gestern das IPReG beschlossen hat. Nachdem es in der Vergangenheit nur wenig Anpassungen zur Reha gegeben hat, ist dieses Gesetz ein großer Schritt in die richtige Richtung, dafür sind wir Gesundheitsminister Jens Spahn dankbar."
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (voraussichtlich im Herbst) in Kraft.
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