Rettungsschirm für die Reha 26.03.2020

Zuletzt aktualisiert: 15.10.2024 | Lesedauer: ca. 2 Min.

Rettungsschirm verabschiedet

Der Bundestag hat die Gesetze zur Entlastung von Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken verabschiedet. Dabei wurden viele der vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. eingebrachten Ergänzungsvorschläge untergebracht. Nach massiver Kritik der Krankenhaus- und Reha-Verbände in den letzten Tagen hat der Gesetzgeber die ersten Entwürfe für die Gesetze zur Entlastung von Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken deutlich verbessert. Der Bundestag hat die Gesetze gestern verabschiedet.

COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz

Dieses Gesetz soll vor allem für einen finanziellen Ausgleich des derzeitigen Versorgungs- und damit Vergütungsausfalls sorgen. Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V erhalten demnach einen Betrag für die leerstehenden Betten, die normalerweise durch GKV-Patienten belegt würden. Dieser Betrag orientiert sich an der jahresdurchschnittlichen Belegung 2019 und wird mit 60 % des durchschnittlichen Vergütungssatzes der Einrichtung pro Bett angesetzt.

Außerdem können stationäre Rehakliniken für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Die Vergütung richtet sich nach dem sonst durchschnittlichen Vergütungssatz der jeweiligen Klinik.

Wo bleibt der Schirm für Mutter-Vater-Kind-Kliniken?

Trotz umfassender Forderungen durch Verbände und Klinikvertreter sind die Mutter-Vater-Kind-Kliniken  in diesen Gesetzen nicht berücksichtigt worden. Außer der Möglichkeit, für die Kurzzeitpflege eingesetzt zu werden, haben die Kliniken bisher keine Vergütungs- oder Ersatzansprüche. Das Bundesministerium für Gesundheit prüft derzeit noch die Möglichkeiten. Bleibt zu hoffen, dass Entscheidungen hier schnell getroffen und in eine zügige weitere Gesetzgebungsrunde eingebracht werden.

Besonders schwierig an dieser Situation ist, dass genau solche Kliniken von der Bundesregierung dazu aufgefordert werden, Betten für die Behandlung von COVID-19 Patienten freizumachen. Ohne Vergütung oder die Möglichkeit der Fortführung regulärerer Rehamaßnahmen drohen Entlasswellen beim Personal und sofortige Klinikschließungen.

Die Pressemitteilung des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken e.V. fasst die Situation unter dem Aspekt der Vorgaben des SGB V für Sie zusammen.

Portrait von Annabelle Neudam
Exam. Krankenschwester, Dipl. Gesundheitsökonomin, M. Sc. Health Care Management

Geschäftsführerin
DAS REHAPORTAL