Medizinische Rehabilitation verfolgt ein klares Ziel: Sie soll Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen dabei unterstützen, ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen. Der Reha-Bericht 2025 der Deutschen Rentenversicherung widmet dem Prozess und dem Ergebnis medizinischer Rehabilitation ein eigenes Kapitel.
Ein zentraler Bestandteil der Ergebnisdarstellung ist die Einschätzung der Betroffenen selbst. Rehabilitandinnen und Rehabilitanden werden nach Abschluss ihrer Reha unter anderem zu ihrem Gesundheitszustand, ihrer Leistungsfähigkeit und zum Gesamtbehandlungserfolg befragt.
Im Bereich der stationären Psychosomatik erreicht der Gesamt-Reha-Erfolg beispielsweise 58 von 100 Qualitätspunkten, bei Abhängigkeitserkrankungen 74 Punkte. Auch die Verbesserung psychosomatischer Beschwerden wird mit 72 beziehungsweise 81 Qualitätspunkten bewertet. Die Skala reicht von 0 Punkten für sehr schlecht bis 100 Punkte für sehr gut. Die Ergebnisse zeigen damit eine überwiegend positive Bewertung der Rehabilitation aus Sicht der Befragten.
Der Bericht differenziert die Ergebnisse nach Indikationen; die hier genannten Werte beziehen sich exemplarisch auf stationäre Leistungen in der Psychosomatik und bei Abhängigkeitserkrankungen.
Neben dieser individuellen Einschätzung betrachtet der Bericht den sogenannten sozialmedizinischen Verlauf. Dabei geht es um die Frage, wie sich die Erwerbsfähigkeit im Zeitverlauf entwickelt.
Eine zentrale Kennzahl lautet: Zwei Jahre nach einer medizinischen Rehabilitation sind 83 % sind zwei Jahre nach der Reha erwerbsfähig. Diese Zahl ist von besonderer Bedeutung, weil sie den längerfristigen Effekt der Rehabilitation in den Blick nimmt. Sie zeigt nicht nur eine kurzfristige Stabilisierung während des Aufenthalts, sondern eine Entwicklung über einen Zeitraum von zwei Jahren.
Zu den benannten 83% zählen sowohl Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit versicherungspflichtiger Beschäftigung als auch Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das Geschlechterverhältnis ist dabei nahezu ausgeglichen. Erwerbsfähig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Versicherten dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen.
Gleichzeitig ist wichtig zu wissen, was diese Kennzahl nicht bedeutet: Erwerbsfähigkeit heißt nicht zwangsläufig vollständige Beschwerdefreiheit oder uneingeschränkte Belastbarkeit. Sie beschreibt vielmehr die Fähigkeit, wieder am Erwerbsleben teilzunehmen oder dieses fortzuführen.
Der Reha-Bericht 2025 beschreibt Erfolg in der medizinischen Rehabilitation aus mehreren Blickwinkeln. Dazu gehören die subjektive Bewertung der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die medizinisch-therapeutische Dokumentation sowie der sozialmedizinische Verlauf im Hinblick auf Erwerbsfähigkeit.
Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: Rehabilitation wird nicht nur als kurzfristige Maßnahme verstanden, sondern als Beitrag zur langfristigen Teilhabe am Arbeitsleben und zur Stabilisierung der gesundheitlichen Situation. Die im Bericht dargestellten Kennzahlen geben einen Einblick, wie dieser Anspruch im Versorgungsalltag umgesetzt wird.
Der Reha-Bericht 2025 der Deutschen Rentenversicherung steht online zur Verfügung.