In einem wegweisenden Vorschlag aus dem Mai 2024 plädiert die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Diese soll durch den Abbau der Sektorengrenzen im deutschen Gesundheitswesen gewährleistet werden. Dies ist dringend erforderlich, da der Versorgungsbedarfs weiter ansteigt, die Bevölkerung immer älter wird, ein sich weiter verschärfender Fachkräftemangel zu beobachten ist und künftige Kostensteigerungen durch den medizinischen Fortschritt zu erwarten sind.
Als Grundlage für die angestrebten Veränderungen wird unter anderem der Aufbau eines Primärarztsystems vorgeschlagen. Zudem sollen kleinere Krankenhäuser verstärkt ambulante Leistungen anbieten und eine gemeinsame Planung für den ambulanten und stationären Bereich mit einem Regionalbudget Abhilfe schaffen.
Die Sektorengrenzen im deutschen Gesundheitssystem, insbesondere die Trennung zwischen dem stationären Krankenhaussektor und der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung, führen laut der Regierungskommission zu erheblichen Ineffizienzen und Problemen.
Diese Grenzen sind tief im System verwurzelt und würde die optimale Nutzung von Ressourcen behindern. Beispielsweise resultiert aus der ambulant-stationären Trennung eine unzureichende Planungsabstimmung und ein Fehlanreiz zur stationären Behandlung, was in der Folge zu einer hohen Anzahl an Krankenhausbetten und unnötigen stationären Fällen führt.
Das deutsche Gesundheitssystem unterliegt einer Vielzahl von weiteren Grenzen bzw. Sektoren:
Die vorgeschlagenen Empfehlungen der Regierungskommission umfassen sowohl kurzfristig umsetzbare Maßnahmen als auch mittel- und langfristige Strategien zur Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung.
Diese Einrichtungen sollen sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen erbringen, um eine flexible und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die Krankenhäuser werden durch degressive Tagespauschalen finanziert, welches den ökonomischen Druck auf hohe Fallzahlen mindert und die Ambulantisierung fördert.
Die ASV soll ausgeweitet werden, um eine breitere medizinische Versorgung sicherzustellen. Dies umfasst die Identifikation und den Abbau administrativer und bürokratischer Hürden sowie die Erweiterung der Indikationen.
Institutsambulanzen sollen nach dem Vorbild der psychiatrischen Institutsambulanzen auf weitere Fachbereiche ausgeweitet werden, um eine sektorenübergreifende Versorgung sicherzustellen.
Der Leistungskatalog für Hybrid-DRGs soll erweitert werden, um eine einheitliche Vergütung für ambulant und stationär erbrachte Leistungen zu ermöglichen.
Das Belegarztsystem, dass es niedergelassenen Ärzt:innen ermöglicht, ihre Patient:innen auch im Krankenhaus zu behandeln, soll gestärkt werden.
Diese Gremien sollen paritätisch besetzt werden, beispielsweise in Anlehnung an den erweiterten Landesausschuss nach § 90a SGB V. Ziel ist eine sektorenübergreifende, harmonisierte Planung der Gesundheitsversorgung in den Regionen.
Dieses System soll aus Hausärzt:innen, Internist:innen, Pädiater:innen, Gynäkolog:innen und Psychiater:innen etc bestehen und zur Überwindung der „doppelten Facharztschiene“ beitragen. Die Regierungskommission regt an, dass nicht primärärztliche Fachärzt:innen nur noch an oder in Kooperation mit Krankenhäusern tätig sein sollten, um die Effizienz und Qualität der Versorgung zu verbessern.
Besonders qualifizierte Pflegefachkräfte, wie Advanced Nurse Practitioner, sollen erweiterte Kompetenzen erhalten. Dies ermöglicht ihnen eine selbstständige und unabhängige Ausführung therapeutischer Maßnahmen vor allem bei chronisch Kranken, was zur Entlastung der Ärzt:innen beiträgt und die Versorgung in ländlichen Regionen verbessert.
Diese Budgets sollen für bestimmte Regionen oder Bevölkerungsgruppen vergeben werden, ähnlich wie bei den Modellvorhaben im Bereich Psychiatrie nach § 64b SGB V. Ziel ist es, die Versorgung regional effizienter zu gestalten und präventive Maßnahmen zu fördern.
Studentischer Mitarbeiter bei DAS REHAPORTAL