Viele Patienten wissen gar nicht, dass sie ein gesetzliches Anrecht auf die freie Wahl ihrer Rehaklinik haben, obwohl das Sozialgesetzbuch IX schon seit 2001 in Kraft ist. Wir klären bei Paracelsus regelmäßig dazu auf und weisen Patienten darauf hin, dass sie von ihrem Recht Gebrauch machen können, zu uns zu kommen, ganz gleich, ob es sich um eine Anschlussrehabilitation oder ein Heilverfahren handelt.
Jeder Patient darf sich seine Reha-Einrichtung selbst aussuchen. Die Vorgaben anhand einer Klinikliste der Krankenkassen oder Rentenversicherung kann als Orientierung für die Patient:innen dienen - niemand ist gezwungen, sich für eine der Einrichtung der Liste zu entscheiden. Allerdings gibt es eine Einschränkung bei der Wahl der Klinik. Die Klinik der Wahl muss die grundlegenden Voraussetzungen für die passende Rehabilitation erfüllen:
In den meisten Fällen reicht ein formloser Wunsch nach einer Rehaklinik aus. Wird der Antrag trotz der begründeten Wunschäußerung abgelehnt, hilft es oft, Widerspruch einzulegen.