Gemeinsamer Reha-Antrag: BAR schließt Entwicklungsprojekt ab 20.09.2026

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Annabelle Neudam (Autor:in)
M. Sc. Health Care Management

Geschäftsführerin

DAS REHAPORTAL

Zuletzt aktualisiert: 23.09.2026 | Lesedauer: ca. 3 Min.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation hat das Projekt „Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen“ abgeschlossen. Im Mittelpunkt stand die Entwicklung und Erprobung eines digitalen Antrags, der perspektivisch für Leistungen unterschiedlicher Rehabilitationsträger genutzt werden kann. An der Erprobung des Prototyps nahmen 448 Personen teil. Ein bundesweit verfügbares Antragsverfahren ist damit noch nicht verbunden.

Das deutsche Reha- und Teilhabesystem umfasst mehr als 1.000 Rehabilitationsträger. Dazu gehören unter anderem die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, die Bundesagentur für Arbeit sowie Träger der Eingliederungs- und Jugendhilfe. Die verschiedenen Träger verwenden bislang meist eigene Anträge, die häufig auf bestimmte Leistungen zugeschnitten und noch nicht vollständig digitalisiert sind.

Das Projekt „Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) sollte deshalb einen trägerübergreifend abgestimmten digitalen Zugang entwickeln und erproben.

Wie der gemeinsame Grundantrag aufgebaut ist

Der entwickelte Antrag führt nicht lediglich vorhandene Formulare zusammen. Ausgangspunkt sind

  • die persönliche Lebenssituation,
  • der Unterstützungsbedarf und
  • die Teilhabeziele der Antragstellenden.

Abhängig von den eingegebenen Informationen werden nur die jeweils erforderlichen Fragen angezeigt. Strukturierte Angaben werden dabei mit Freitextfeldern und ergänzenden Hinweisen kombiniert. Auf Grundlage der Angaben soll zudem ein Hinweis auf den voraussichtlich zuständigen Rehabilitationsträger erfolgen.

Bereits heute prüft der zuerst angegangene Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen seine Zuständigkeit. Ist er für die beantragte Leistung insgesamt nicht zuständig, leitet er den Antrag an den nach seiner Auffassung zuständigen Träger weiter. Der gemeinsame Grundantrag soll diese gesetzliche Regelung nicht ersetzen, sondern den Zugang vereinheitlichen, digital unterstützen und die Orientierung im gegliederten Reha-System erleichtern.

Prototyp mit 448 Personen erprobt

An der Erprobung beteiligten sich potenzielle Antragstellende, Fachkräfte der Rehabilitationsträger, Beratungsfachkräfte und weitere Beteiligte aus dem Reha-System. Der Prototyp wurde überwiegend positiv bewertet. Besonders hervorgehoben wurden laut BAR seine Struktur, Verständlichkeit, Übersichtlichkeit und die bedarfsorientierte Gestaltung.

Gleichzeitig wurden 170 konkrete Optimierungsmöglichkeiten identifiziert. Dazu gehören unter anderem eine vereinfachte Sprache, Anpassungen einzelner Fragen und Hinweise sowie Verbesserungen bei der Darstellung.

Bundesweite Einführung steht noch aus

Mit dem Projektabschluss liegt ein Plan für eine mögliche schrittweise Umsetzung vor. Er umfasst unter anderem die Entwicklung eines funktionsfähigen und barrierefreien Antragsportals, Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit sowie technische Schnittstellen zu den Rehabilitationsträgern. Vorgesehen sind außerdem eine Testphase, begleitende Schulungen und die Entwicklung eines Betriebskonzepts.

Ein bundesweit nutzbarer gemeinsamer Antrag ist bislang nicht eingeführt; einen konkreten Starttermin nennt der Bericht nicht. Wer derzeit eine medizinische Rehabilitation beantragen möchte, nutzt weiterhin die bestehenden Verfahren. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir in unserem Ratgeber zum Reha-Antrag zusammengestellt.

Weitere Ergebnisse und Voraussetzungen für eine Umsetzung enthält der Kompaktbericht zum gemeinsamen Grundantrag.