Forderungen zur Stärkung der medizinischen Rehabilitation 04.02.2025

Portrait von Annabelle Neudam
Annabelle Neudam (Autor:in)
M. Sc. Health Care Management

Geschäftsführerin

DAS REHAPORTAL

Zuletzt aktualisiert: 04.02.2025 | Lesedauer: ca. 4 Min.

Grundsatzpositionen für ein besseres Gesundheitswesen

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) hat Ende Januar 2025 zentrale Forderungen und Grundsatzpositionen für ein besseren Gesundheitswesen herausgegeben.

Die deutschen Krankenhäuser sehen sich mit zwei großen Herausforderungen konfrontiert: Einerseits führen die steigenden Krankenkassenbeiträge zu einer Erhöhung der Lohnnebenkosten, was die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gefährdet. Andererseits wächst der Druck, eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen, insbesondere in ländlichen Regionen.

Neben den dringend notwendigen Reformen im Krankenhausbereich liegt ein besonderer Fokus auf der medizinischen Rehabilitation, die für die langfristige Sicherung der sozialen Sicherungssysteme eine entscheidende Rolle spielt.

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Ein effizienteres Gesundheitswesen ist kein Selbstzweck, sondern die Grundlage für eine bezahlbare, qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung. Mit mutigen politischen Entscheidungen ist dies erreichbar. Davon profitieren nicht nur die Patient:innen – sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.

Rehabilitation als Schlüssel zur Fachkräftesicherung und Entlastung der Sozialversicherungssysteme

Die medizinische Rehabilitation ermöglicht es, Erwerbsfähigkeit zu erhalten und Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern. Dies entlastet sowohl die Renten- als auch die Pflegeversicherung und stellt eine wirtschaftlich sinnvolle Investition dar. Dennoch gibt es erhebliche regulatorische Hürden, die den Zugang zu Rehabilitationsleistungen erschweren und den Einrichtungen die dringend benötigte Planungssicherheit nehmen.

Zentrale Reformvorschläge zur Stärkung der medizinischen Rehabilitation:

  • Pflegeausbildung in Reha-Einrichtungen ermöglichen: Obwohl in den rund 1.000 Rehabilitationskliniken Deutschlands etwa 21.000 Pflegevollkräfte tätig sind, dürfen diese Einrichtungen keine Pflegeausbildung anbieten. Das Pflegeberufegesetz muss daher geändert werden, um ambulante und stationäre Rehabilitationseinrichtungen als Ausbildungsträger zuzulassen. Dies würde helfen, dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
  • Bürokratische Hürden abbauen - Genehmigungsvorbehalt in der GKV abschaffen: Der Zugang zur Rehabilitation ist für viele Patienten durch langwierige Genehmigungsprozesse der gesetzlichen Krankenkassen erschwert. Die Folge: notwendige Anschlussrehabilitationen verzögern sich, der Therapieerfolg wird gefährdet und Krankenhausverweildauern verlängern sich unnötig. Das Sozialgesetzbuch V (SGB V) muss dahingehend geändert werden, dass Rehabilitationsleistungen direkt durch den behandelnden Arzt verordnet und ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkassen erbracht werden können.
  • Schiedsstellen für Vertragsstreitigkeiten mit der Deutschen Rentenversicherung einrichten: Während es im Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen bereits Schiedsstellen gibt, fehlt eine solche Regelung bislang im Bereich der Deutschen Rentenversicherung. Um faire Verhandlungsbedingungen für Reha-Einrichtungen zu schaffen, muss das Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) geändert werden, sodass bei Vertragsstreitigkeiten eine unabhängige Schiedsstelle angerufen werden kann.
  • Reha-Deckel in der Deutschen Rentenversicherung aufheben: Die starre Budgetdeckelung behindert eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Rehabilitationsleistungen. Um den demografischen Wandel und die längeren Lebensarbeitszeiten zu berücksichtigen, muss das Reha-Budget flexibilisiert werden, damit alle benötigten Maßnahmen gewährt werden können.
  • Reha- und Vorsorgeeinrichtungen zur Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zulassen: Trotz bestehender medizinischer, therapeutischer und pflegerischer Expertise sind Reha-Kliniken bislang von der Möglichkeit ausgeschlossen, MVZs zu gründen. Eine Gesetzesänderung würde insbesondere in ländlichen Regionen helfen, die ambulante medizinische Versorgung zu sichern und somit einen wichtigen Beitrag zur regionalen Gesundheitsversorgung leisten.

Effiziente und hochwertige Gesundheitsversorgung gefordert

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) unterstützt die zentralen Forderungen des BDPK nachdrücklich: " Angesichts steigender Krankenkassenbeiträge, des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels wünschen wir uns von der neuen Bundesregierung generell politische Weichenstellungen, die eine nachhaltig effiziente – also qualitativ hochwertige und zugleich für die Träger finanziell tragbare - Gesundheitsversorgung ermöglichen.“ erklärt Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin des VPKA Bayern.

Portrait von Dr. Ann-Kristin Stenger.
Strukturvorgaben, insbesondere Personalmindestvorgaben, sind kein Garant, um die Qualität der stationären Versorgung zu verbessern. Stattdessen muss vor allem die Ergebnisqualität der Behandlung bewertet und für Patienten transparent dargestellt werden.
Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin des VPKA

Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin des VPKA Bayern, betont darüber hinaus die Bedeutung von Ergebnisqualität als entscheidendes Kriterium für eine hochwertige Versorgung: "Strukturvorgaben, insbesondere Personalmindestvorgaben, sind kein Garant, um die Qualität der stationären Versorgung zu verbessern. Stattdessen muss vor allem die Ergebnisqualität der Behandlung bewertet und für Patienten transparent dargestellt werden." Ein transparenter Zugang zu diesen Daten ermögliche eine gezielte Qualitätssteuerung und fördere sowohl Eigenverantwortung als auch Innovation im Gesundheitswesen

Reformen - jetzt aber schnell!

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen könnte die medizinische Rehabilitation nicht nur ihre gesellschaftliche Aufgabe effektiver erfüllen, sondern auch als tragende Säule der Fachkräftesicherung und Versorgungsqualität langfristig gesichert werden. Der VPKA und der BDPK fordern daher die Bundesregierung auf, die notwendigen Reformen zeitnah auf den Weg zu bringen.