Leiter Projektmanagement und Finanzen
DAS REHAPORTAL
Seit dem 29. April 2025 läuft der bundesweite Hochlauf der „Elektronischen Patientenakte für alle“ (ePA). Krankenhäuser und weitere Leistungserbringer können die ePA nutzen, sofern ihre Systeme an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sind. Für Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen besteht derzeit keine gesetzliche Nutzungspflicht. Dennoch wird eine frühzeitige TI-Anbindung empfohlen, um die Vorteile der digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen nutzen zu können.
Ab dem 1. Oktober 2025 gilt die verpflichtende Nutzung der ePA für Krankenhäuser und Vertragsärztinnen und -ärzte bundesweit. Reha- und Vorsorgekliniken bleiben davon aktuell ausgenommen. Trotzdem bieten sich auch in diesen Einrichtungen zahlreiche Anwendungsfälle, in denen die TI-Systeme genutzt werden können: TI-Anwendungen ermöglichen es beispielsweise, medizinische Dokumentationen und Bilddaten von niedergelassenen Praxen, Kliniken oder Laboren sicher zu empfangen. Auch die elektronische Übermittlung von Schweigepflichtsentbindungen an weiterbehandelnde Praxen wird erleichtert. Neue Patient:innen können über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) digital erfasst und deren Stammdaten automatisch abgeglichen werden. Zudem lassen sich Entlassbriefe direkt an Haus- oder Fachärzt:innen übermitteln, was eine lückenlose Weiterbehandlung nach dem Reha-Aufenthalt unterstützt.
Zu den wichtigsten TI-Anwendungen für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen zählen:
Die Anbindung an die TI verursacht sowohl Ausstattungs- als auch Betriebskosten. Diese können auf Grundlage der aktuellen TI-Finanzierungsvereinbarung erstattet werden. Die Vereinbarung legt fest, welche Kosten erstattungsfähig sind – sowohl gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen als auch gegenüber privaten Kostenträgern. Weitere Informationen zur Finanzierung: TI-Finanzierungsvereinbarung.