Für die meisten Patienten, die eine Reha beantragen möchten, einen genehmigten Reha-Antrag vorliegen haben oder bereits in einer Rehamaßnahme begriffen sind, gibt es noch immer viele ungeklärte Fragen.
Da jeder Tag in Zeiten von Corona anders ist, sich Regelungen ständig ändern und auch die Situation in den Kliniken eine nie dagewesene ist, haben wir darauf verzichtet, diese Fragen selbst zu beantworten. Stattdessen verweisen wir auf eine sehr informative Seite der Deutschen Rentenversicherung Bund, die die wichtigsten Informationen für die Versicherten zusammengefasst hat. Antworten auf die häufigsten Fragen sind in den FAQ's der DRV beschrieben.
Außerdem hat die Deutsche Rentenversicherung Bund einen bundeseinheitlichen Kurzantrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation herausgegeben, der für solche Patientinnen und Patienten gilt, die aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie ihre Rehabilitation nicht abschließen konnten oder die Leistung aufgrund der Betreuung der Kinder abbrechen mussten. Sofern die behandelnden Ärzte das Rehaziel noch nicht als erreicht sehen und die Rehamaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden soll, können Patienten diesen Kurzantrag einreichen. Eine erneute, vollständige Bewilligung ist hier erforderlich.