Fünf Fragen an Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg 14.09.2026

Portrait von Gina-Sophie Labahn
Gina-Sophie Labahn (Autor:in)
M.Sc. Public Health and Administration

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
DAS REHAPORTAL

Zuletzt aktualisiert: 15.09.2026 | Lesedauer: ca. 6 Min.
Portrait von Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg mit dem Schriftzug "Fünf Fragen an ... Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg"

Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg

Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg ist Unruheständlerin und Qualitäts- und Patientensicherheitsaktivistin. Von 2001 bis 2022 war sie Bereichsleiterin für Qualitätsmanagement und klinisches Risikomanagement der Sana Kliniken AG in Ismaning und leitete dort anschließend bis Ende 2025 die Stabsstelle Qualitätsnetzwerke.

Zuvor war sie mehrere Jahre wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Krankenhausinstituts e. V. in Düsseldorf, wo sie die Vorläuferorganisation des IQTIG aufbaute, sowie Abteilungsleiterin bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Als Gründungsmitglied der Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung e. V. (GQMG) war sie mehrere Jahre deren Geschäftsführerin und ist heute Vorsitzende der wissenschaftlichen Gesellschaft.

Von Mitte 2022 bis 2023 war sie Mitglied der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Darüber hinaus engagiert sie sich in mehreren wissenschaftlichen Beiräten. Im Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. war sie langjähriges Vorstandsmitglied und Leiterin von Expertengruppen und ist derzeit Vorsitzende des Vereins. Zudem ist sie Autorin mehrerer wissenschaftlicher Monografien sowie zahlreicher Buch- und Zeitschriftenbeiträge.

Sie haben die Entstehung des heutigen REHAPORTALs, damals noch primär auf Krankenhäuser ausgerichtet, von Beginn an mitgeprägt. Welches Verständnis von Qualität stand hinter der mehrdimensionalen Bewertung und wie schätzen Sie diesen Ansatz aus heutiger Sicht ein?

Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg:  Qualität lässt sich ja in Gänze nicht messen, dazu hat sie zu viele Facetten. Man kann also zwei Dinge tun:
Man beschränkt sich auf z.B. Qualitätsdefizite, die man beseitigen möchte und misst nur ausgewählte Indikatoren, die dafür benötigt werden. Das könnte man z.B. in der gesetzlichen Qualitätssicherung machen.
Oder man versucht, einen Rundumblick, zu dem dann verschiedene Dimensionen mit jeweils mehreren Indikatoren zählen, um sie zu einem möglichst vollständigen Qualitätsergebnis zusammenzusetzen. Für diesen Weg haben wir uns entschieden, denn das Ziel war ja, für Patient:innen eine entscheidungsleitende Untersützung zu schaffen.  
Diese Idee finde ich heute noch für ein Public Reporting sinnvoll. Diesen Weg versucht man ja im Bundes Klinik Atlas zu gehen, auch wenn das leider länger dauert als erhofft. DAS REHAPORTAL mit all seinen Weiterentwicklungen in den letzten Jahren ist da ein großartiges Beispiel geworden.

Die Regierungskommission* hat empfohlen, PROMs und PREMs für alle Krankenhäuser verbindlich zu erheben und schrittweise zum Bestandteil einer qualitätsabhängigen Vergütung zu machen. Welche Überlegungen standen hinter dieser Empfehlung?

*Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, „Siebente Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung Weiterentwicklung der Qualitätssicherung, des Qualitäts- und des klinischen Risikomanagements (QS, QM und kRM) Mehr Qualität - weniger Bürokratie“

Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg:  Um Qualität abzubilden ist die Perspektive derjenigen, an die sich die Dienstleistungen im Gesundheitswesen richten, unabdingbar. Ob man nach einer Intervention besser seinen Alltag bewältigen kann und die Funktionalität wieder hergestellt oder zumindest gebessert wurde, kann am Besten jeder Betroffene beurteilen. Das ist also eine wertvolle Ergänzung als Ergebnisdimension. Und wie die Prozesse erlebt wurden, muss ja ein:e Betroffene:r beurteilen, das kann ihm kein Mitarbeitende:r einer Gesundheitseinrichtung abnehmen. Nachdem wir seit Jahrzehnten über Ergebnisse aus der Sicht der Professionals in der gesetzlichen Qualitätssicherung verfügen ist diese ergänzende Perspektive unbedingt hinzuzufügen. Das ist in der Fachwelt inzwischen weitgehend einigungsfähig und sollte sich in den Messinstrumenten widerspiegeln. Das haben wir in der Kommission entsprechend bewertet.

Welche Bedeutung haben Qualitätstransparenz und Public Reporting für eine stärker wertorientierte Gesundheitsversorgung (VBHC)?

Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg:  Patient:innen haben in Deutschland ein weitgehendes Wahlrecht, bei welchem Leistungsanbieter sie sich in eine Behandlung begeben. Bisher war das für sie aber eine Black Box. Ein:e Betroffene:r musste davon ausgehen, dass diejenige Einrichtung, die eine Leistung anbietet, das auch in guter Qualität tut. Eine Wahl auf der Basis von Qualitätsergebnissen war bisher im akutstationären Sektor nicht möglich und ist es immer noch nicht. Gerade in der Umbruchsphase, in der wir uns mit der Krankenhausreform befinden wäre es wünschenswert, wenn die Planungsbehörden der Länder sich bei der Vergabe von Leistungsaufträgen auf Qualitätsergebnisse stützen könnten. Die neuen gesetzlichen Vorgaben sind ein guter Anfang, aber eben auch nur ein Anfang, um Qualität zum Entscheidungskriterium für einen Marktzugang im Gesundheitswesen zu machen.
Und noch ein anderer Aspekt ist mit Blick auf VBHC wichtig: für dieselbe Leistung bekommt jedes deutsche Krankenhaus dieselbe Vergütung. Die ist vollkommen unabhängig von der erreichten Qualität. Für gravierende Komplikationen erhält eine Einrichtung oft sogar eine lukrative zusätzliche Vergütung. Das bildet einen Fehlanreiz, mindestens jedoch ist es kein Anreiz für gute oder herausragende Qualität. Der ist in unserem Finanzierungssystem quasi nicht gegeben.   

Was muss nach der Rückmeldung von Qualitätsergebnissen und Benchmarks in einer Gesundheitseinrichtung geschehen, damit daraus konkrete Verbesserungen entstehen?

Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg:  Messen alleine verbessert keine Qualität. Nachdem man seine Ergebnisse gemessen bzw. von der messenden Stelle erhalten hat, geht es mit dem wirksamen Anteil der Qualitätssicherung ja erst los. Mit den in der gesetzlichen Qualitätssicherung festgelegten Referenz- bzw. Unauffälligkeitsbereichen und einem Benchmarking hat man die Möglichkeit festzustellen, ob es Verbesserungspotenziale in der eignen Einrichtung gibt. Diese sollte man dann prioritätengeleitet mit Hilfe des Instrumentariums des Projekt- und Prozessmanagements angehen. Wer das nicht tut sollte sich nicht wundern, dass sich Ergebnisse nicht bessern. Und Ergebnisse sind ja keine „tote Materie“. Vielmehr beschreiben sie, bei wievielen Patient:innen Behandlungsziele nicht oder zumindest nicht optimal erreicht wurden. Das sollte jedem Mitarbeitenden in einer Gesundheitseinrichtung Verpflichtung sein, daran zu arbeiten.

Was können Krankenhausversorgung und Rehabilitation bei der Qualitätsmessung und Qualitätsentwicklung voneinander lernen?

Dr. Heidemarie Haeske-Seeberg:  Ich denke, es gibt in beiden Sektoren gute Ansätze für die Qualitätsentwicklung. Insofern lohnt sich ein Blick jeweils in den anderen Sektor unbedingt. DAS REHAPORTAL wäre aus meiner Sicht ein gelungenes Beispiel, wie für den akutstationären Sektor eine gelungene Entscheidungsunterstützung für Patient:innen aussehen kann.