BMC veröffentlicht Regelungsvorschlag für Value-Based Healthcare 26.09.2025

Portrait von Gina-Sophie Labahn.
Gina-Sophie Labahn (Autor:in)
M.Sc. Public Health and Administration

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
DAS REHAPORTAL

Zuletzt aktualisiert: 26.09.2025 | Lesedauer: ca. 2 Min.

Der Bundesverband Managed Care (BMC) hat im September 2025 einen detaillierten Regelungsvorschlag zur Einführung eines sektorenunabhängigen Versorgungsbereichs im SGB V vorgelegt. Ziel ist es, die Gesundheitsversorgung konsequent am Patientennutzen auszurichten und das Konzept der Value-Based Healthcare als modernes Leitprinzip im GKV-System zu verankern.

Hintergrund ist die bislang stark fragmentierte Versorgung, die sich an Sektorengrenzen orientiert und dadurch Versorgungsbrüche sowie Ineffizienzen verursacht. Mit dem neuen Versorgungsbereich soll ein Ordnungsrahmen geschaffen werden, der patientenzentrierte Behandlungsangebote unabhängig von sektoralen Strukturen ermöglicht und damit einen Beitrag zu mehr Qualität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit leistet.

Hand zeichnet digitale Symbole für vernetzte Personen als Symbol für patientenzentrierte Versorgung.

Der Regelungsvorschlag umfasst unter anderem:

  • „Update“ des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebots im SGB V: Value-Based Healthcare soll ausdrücklich im Gesetz verankert werden. Leistungen müssen nachweisbaren Patientennutzen haben und sich an patientenrelevanten Endpunkten wie Morbidität, Mortalität oder Lebensqualität messen lassen.
  • Einführung einheitlicher Rahmenbedingungen: Für den neuen Versorgungsbereich werden klare Regeln zu Zulassung, Qualitätsanforderungen, Outcome-Messung und Vergütung vorgeschlagen. Damit sollen bisherige Unterschiede zwischen ambulanten und stationären Strukturen überwunden werden.
  • Überführung bestehender Versorgungsformen: Bestehende „Insellösungen“ wie Selektivverträge, Disease-Management-Programme oder Modellprojekte sollen schrittweise unter das Dach des neuen Versorgungsbereichs integriert werden, um Bürokratie abzubauen und Doppelstrukturen zu vermeiden.
  • Transparente Bewertung von Innovationen: Für neue Behandlungsformen, digitale Anwendungen oder Medizinprodukte wird ein einheitliches, beschleunigtes Bewertungsverfahren vorgeschlagen. So sollen Innovationen schneller in die Regelversorgung gelangen, wenn sie nachweislich Patientennutzen bringen.
  • Neue Vergütungssystematik: Vorgesehen ist ein modular aufgebautes Modell mit diagnose- oder indikationsspezifischen Versorgungspauschalen („Bundled Payments“). Ergänzend können erfolgsabhängige Vergütungsanteile vereinbart werden, sodass hohe Versorgungsqualität auch finanziell belohnt wird.

Durch Value-Based Healthcare soll der Fokus künftig stärker auf den erzielten Gesundheitsergebnissen liegen. Anstelle einer mengenorientierten Vergütung steht damit die gemeinsame Verantwortung aller beteiligten Akteure für den bestmöglichen Patientennutzen im Mittelpunkt.